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Verpflegungsmehraufwendungen

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letzte Antwort am 23.03.2023 16:56:34 von KR1
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MilenaRoettger
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

ein Arbeitnehmer ist über Nacht (1 Anreise und 1 Abreisetag) auf Auswärtstätigkeit und bekommt das Hotel gezahlt.

Er hätte Anspruch für den Anreisetag (14€) und für den Abreisetag (14€). Auf der Hotelrechnung ist ein Frühstück i.H.v. 15€ ausgewiesen. Wird dieses komplett von den VMA abgezogen oder nur der pauschale Wert von 5,60€?

 

Vielen Dank.  

Chance
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,

 

ich kürze den täglichen VMA um die Beträge der jeweiligen Mahlzeit/en und gleichzeitig gibt es den Betrag aus der Kürzung als pauschalversteuerten Bruttobezug wieder dazu.

 

In Ihrem Fall würde ich

 2 * 14,00 € - 5,60 € = 22,40 € als Nettobezug buchen und

1* 5,60 € pauschaliert versteuert als Bruttobezug erfassen.

 

Gruß Chance

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
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KR1
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Hallo @MilenaRoettger 

 

ich würde nur die 22,40 € als Nettobezug VMA buchen. 

Aber die Kürzung hast Du korrekt ermittelt, immer die jeweilige %-Satz-Kürzung vom VOLLEN Tagessatz (auch bei An-Abreise). 

 

 

 

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Chance
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 5
380 Mal angesehen

@KR1  schrieb:

Hallo @MilenaRoettger 

 

ich würde nur die 22,40 € als Nettobezug VMA buchen. 

Aber die Kürzung hast Du korrekt ermittelt, immer die jeweilige %-Satz-Kürzung vom VOLLEN Tagessatz (auch bei An-Abreise). 

 


das mit der zusätzlichen Bruttoerfassung ist in einem Fall vom Mandanten so gewünscht.

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
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KR1
Einsteiger
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Hallo @Chance 

 

okay, dann natürlich mit. 😆 Manche AG sind tatsächlich noch nett 😁

Entweder laufend/laufend oder pauschal Versteuerung, ist dann schon korrekt. 

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letzte Antwort am 23.03.2023 16:56:34 von KR1
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