Hallo Zusammen,
ein Arbeitnehmer ist über Nacht (1 Anreise und 1 Abreisetag) auf Auswärtstätigkeit und bekommt das Hotel gezahlt.
Er hätte Anspruch für den Anreisetag (14€) und für den Abreisetag (14€). Auf der Hotelrechnung ist ein Frühstück i.H.v. 15€ ausgewiesen. Wird dieses komplett von den VMA abgezogen oder nur der pauschale Wert von 5,60€?
Vielen Dank.
Hallo,
ich kürze den täglichen VMA um die Beträge der jeweiligen Mahlzeit/en und gleichzeitig gibt es den Betrag aus der Kürzung als pauschalversteuerten Bruttobezug wieder dazu.
In Ihrem Fall würde ich
2 * 14,00 € - 5,60 € = 22,40 € als Nettobezug buchen und
1* 5,60 € pauschaliert versteuert als Bruttobezug erfassen.
Gruß Chance
Hallo @MilenaRoettger
ich würde nur die 22,40 € als Nettobezug VMA buchen.
Aber die Kürzung hast Du korrekt ermittelt, immer die jeweilige %-Satz-Kürzung vom VOLLEN Tagessatz (auch bei An-Abreise).
@KR1 schrieb:Hallo @MilenaRoettger
ich würde nur die 22,40 € als Nettobezug VMA buchen.
Aber die Kürzung hast Du korrekt ermittelt, immer die jeweilige %-Satz-Kürzung vom VOLLEN Tagessatz (auch bei An-Abreise).
das mit der zusätzlichen Bruttoerfassung ist in einem Fall vom Mandanten so gewünscht.
Hallo @Chance
okay, dann natürlich mit. 😆 Manche AG sind tatsächlich noch nett 😁
Entweder laufend/laufend oder pauschal Versteuerung, ist dann schon korrekt.