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Verpflegungsmehraufwand

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letzte Antwort am 22.01.2025 09:48:13 von MartinSeemann
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Mailin
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Guten Tag,

 

ich bin ganz neu auf dieser Plattform und hoffe auf Unterstützung und Hilfe wenn ich mal nicht weiter komme. 😊

 

Folgende Frage. Ich nehme an, dass ich es falsch gemacht habe.

 

Ein Arbeitgeber reichte für die Abrechnung Dezember eine Reisekostenabrechnung für den Monat November und Oktober ein. Die November RKA war selbstverständlich nachträglich. Leider habe ich alles in der Dezember Lohnabrechnung berücksichtigt. 

Korrekt wäre wahrscheinlich eine Wiederholungsabrechnung. Es ist somit alles in den Dezemberlohn geflossen. Das ist mehr als peinlich. 

Ich nehme an, dass ich eine Nachberechnung vornehmen muss. Ist das richtig? Kann es so nicht stehen lassen. 🤔🫣

MartinSeemann
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Nachricht 2 von 5
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Hallo Mailin,

 

die Reisekosten werden in der Abrechnung Dezember mit ausgezahlt und dort auch ggf. versteuert und verbeitragt, sofern die gesetzlichen Höchstbeträge überschritten werden. Daran sehe ich nichts falsches. 

Auch wenn hier Steuern und/oder Sozialabgaben entstehen, dürften die Summen kaum anders sein, wenn eine Nachberechnung in den Vormonat stattfindet. Das Ganze kann allenfalls optische Gründe haben, aber falsch ist es nicht.

 

Viele Grüße

Martin Seemann

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Mailin
Beginner
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Hallo Herr Seemann,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. 

Es wurde keine RKA für den Oktober eingereicht, sondern eine für den November und Dezember. Ich habe mich verschrieben. Sorry. Wenn Sie sagen das es so passt, bin ich zufrieden. Es stört mich aber trotzdem ein wenig, dass der Arbeitnehmer nicht eindeutig erkennen kann, was er für den Nov. und Dez. erhalten hat, da alles zsm. in den Dez. als Verpflegungsmehraufwand herein fließt. Naja, gibt wohl schlimmeres. Danke. 

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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 4 von 5
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Guten Morgen @Mailin ,

 


@Mailin  schrieb:

 

Es stört mich aber trotzdem ein wenig, dass der Arbeitnehmer nicht eindeutig erkennen kann, was er für den Nov. und Dez. erhalten hat, da alles zsm. in den Dez. als Verpflegungsmehraufwand herein fließt.


Erhält denn der Mitarbeiter keine Reisekostenabrechnung je Dienstreise für seine Unterlagen und zu seiner Infromation? Alles kann man leider nicht in der Gehaltsabrechnung abbilden. 😉

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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MartinSeemann
Aufsteiger
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Moin zusammen,

es ist richtig, dass sich die Reisekosten nicht mehr so schön wie vor einigen Jahren noch abbilden lassen, nachdem die Entgeltbescheinigungsverordnung von der DATEV konsequent umgesetzt worden ist. Die Verpflegungsmehraufwendungen ließen sich früher mit BS 10 auf Tagebasis einbuchen und landeten durch die Lohnart gleich in der Steuerbescheinigung. Jetzt geht es (eigentlich) nur noch über die NBA 9979. 

Aber es gibt doch eine Lösung, die ich für einen Mandanten auf besonderen Wunsch gebaut habe, der seine AN nach wie vor detailliert über die Verpflegungsmehraufwendungen informieren möchte. Jetzt muss ich dazu sagen, dass wir dort im Bauhauptgewerbe sind, wo es einige tarifliche Besonderheiten gibt.

Jedenfalls gehe ich dort wie folgt vor: mit StLA 290 buche ich die Tage zunächst mit BS 10 ein. Es gibt mehrere davon mit unterschiedlichen Sätzen, die im Feld Zuschlag fest hinterlegt sind. Steuer- und SV-Behandlung ist 4=frei. Die Summe der sich daraus ergebenden Beträgen (wird in einer Excel-Tabelle automatisch ermittelt) wird mit einer LA zu StLA 201 im Minus gebucht und damit im Brutto neutralisiert. Und diese LA hat einen Folge-Netto-Be/und Abzug 9979 und damit wird der Betrag dann in die LSt-Bescheinigung eingesteuert. Läuft schon jahrelang perfekt und die AN sind zufrieden.

 

Viele Grüße

Martin Seemann

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letzte Antwort am 22.01.2025 09:48:13 von MartinSeemann
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