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Verpflegungsmehraufwand als Tage melden

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letzte Antwort am 13.01.2026 13:38:42 von Steuerberater_DO
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Steuerberater_DO
Aufsteiger
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Ein Mandant zahlt seinen Mitarbeiter, die auf verschiedenen Baustellen arbeiten, VMA aus.

 

Wir würden gerne eine Lohnart bereitstellen, mit der er die Anzahl der Tage, die den Mitarbeitern diese VMA ausgezahlt werden soll, in DATEV Personal eingeben kann.

 

Im Hintergrund soll dann ausgerechnet werden, wie hoch der auszuzahlende VMA ist. Da keine Mahlzeiten gestellt werden, wir uns nur in Deutschland bewegen und auch keine Abwesenheit >24h entsteht, ist die Berechnung simpel: Gemeldete Anzahl Tage x VMA.

 

Wir haben versucht, dass über eine Kopie der Lohnart 9660 abzubilden. Leider kann man dort keine Zulagen eingeben.

 

Hat jemand dieses Problem schon mal gelöst?

cro
Experte
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Geht gut: LuG > Kanzlei > Zulagen erfassen und in einer individuellen Lohnart (wir haben das bei den 7000ern neu angelegt) die mit Tagen rechnet hinterlegen.

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Steuerberater_DO
Aufsteiger
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Welchen Lohnartenkern nutzen Sie dafür?

 

Kann ich auch einstellen, dass die gezahlten VMA auf der LStB angezeigt werden? 

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cro
Experte
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Wir verwenden LA 7000 ff., die bisher frei sind. Eine Einsteuerung in die LStB habe ich noch nicht umgesetzt.

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Steuerberater_DO
Aufsteiger
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Das wäre für mich aber notwendig.

 

Leider funktioniert der Weg auch nicht, das über Statistiklohnarten mit Folgelohnarten abzubilden. Statistiklohnarten erlauben keine Folgelohnarten :-(.

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ChrisW
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

wir haben die Lohnart 9650 kopiert (das ist die Standardlohnart für die steuerfreien VMA) auf die Lohnart 9651.

 

Als Grundrechenformel haben wir dann folgendes hinterlegt.

ChrisW_0-1768300935284.png

 

Dann haben wir unter Faktorschlüssel ZU00 erfasst und unter Zulage mandantenweit ZU10 ausgewählt.

Diese ZU10 haben wir unter Zulagen vorab fest mit dem steuerfreien Höchstsatz von 14 EUR hinterlegt. 

 

Die Lohnart 9650 und somit dann auch die kopierte Lohnart werden auf der LSt-Bescheinigung ausgewiesen.

Und die Lohnart kann mit Tagen erfasst werden. L+G rechnet sich den Betrag dann selbst aus.

 

Hoffe das hilft.

Steuerberater_DO
Aufsteiger
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Ja, das ist in der Tat die Lösung.

 

Ich habe das gestern schon probiert, aber die Rechenformel nicht verändert. Da bekam ich dann immer die Fehlermeldung, dass bei der LA keine Zulagen erlaubt seien.

 

Mit der Änderung der Rechenformel klappt das!

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letzte Antwort am 13.01.2026 13:38:42 von Steuerberater_DO
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