Guten Morgen KollegInnen,
wir haben hier in unserer kleinen Firma einen neunen Kollegen, welcher schon bei der Einstellung in verordneter Quarantäne ist, wegen einer Infektion mit einer Mutante (schön ne :-))
Welchen Ausfallschlüssel muss ich für die Zeit der Quarantäne ansetzen? Lt Datev LuG gibts nur "Angeordnete Quarantäne (bezahlte Freistellung)".
Es ist also nicht wie bei jemandem der bei Beschäftiungsbeginn schon krank ist?
Der AG muss hier in dem Fall also auch sofort ganz normal das Gehalt zahlen?
Falls Ihr eine Antwort oder Idee habt, gerne her damit.
Und was ist der Unterschied zwischen QO Verordneter Quarantäne und QA Quarantäne mit Entschädigungszahlung?
Mfg
TAner Akyüz
Hallo,
hier finden Sie eine Übersicht mit den Ausfallschlüssel n und Beispiele:
Quarantäne abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt
Hilfreich könnte in Ihrem Fall auch der "Corona-Bot" der Datev sein. Diesen finden Sie in Lohn und Gehalt auf Mandantenebene unter dem Punkt "Brennpunkte" | Mappe "Allgemeine Informationen" | den Button "Hilfe-Bot Corona" unten auf der Seite. Dieser leite Sie mit Fragen zu Ihren Antworten.
Im Gegensatz zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gibt es keine Regelung, dass der Arbeitgeber nicht zur Vorleistung verpflichtet ist.
Viele Grüße
T. Reich
Danke, nur kann ich nirgends erkennen in welchem Fall ich QA oder QO nutzen muss. Die Vorgehensweise bei der Abrechnung ist deutlich erklärt.
Mfg
Taner Akyüz
Unter Nummer 2 Überblick der Ausfallschlüssel:
QO | Angeordnete Quarantäne (bezahlte Freistellung) | Ein Mitarbeiter hatte Kontakt zu einem positiv getesteten Corona-Patienten und wird z. B. vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt. Der Arbeitgeber zahlt für die Zeit der Quarantäne das Entgelt weiter. Der Arbeitgeber erhält keine Erstattung nach Infektionsschutzgesetz. |
QA | Quarantäne mit Entschädigungszahlung | Ein Mitarbeiter hatte Kontakt zu einem positiv getesteten Corona-Patienten und wird z. B. vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt. Der Arbeitgeber leistet die Entschädigungszahlung nach IfSG. Diese Leistung bekommt der Arbeitgeber auf Antrag von der Behörde erstattet. |
Ich hab das auch schon gesehen. Deswegen meine Frage: Woran mache ich es fest, ob ich QA oder QO nehme.
Oder darf ich das nach eigenem Ermessen abrechnen?
Mfg
Taner Akyüz
Daran. ob Sie einen Erstattungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 56) haben.
Hier finden Sie dazu Erläuterungen:
https://www.ifsg-online.de/index.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
(Hier gibt es eine pfd unter "Wo finde ich weitere Informationen)
Die Entschädigungszahlung wird erstattet, wenn kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht.
Ein Anspruch besteht zB, wenn Azubi (da gibt es eine 6-Wochen-Regelung im BBiG) oder kein Ausschluss des §616 BGB im AV/TV.