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Vermögensbeteilung Lodas

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letzte Antwort am 24.04.2025 15:06:32 von Wolfgang_Stein
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Mage1
Beginner
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Nachricht 1 von 7
252 Mal angesehen

Hallo Zusammen, unsere Mitarbeiter können sich in Zukunft Aktien am Unternehmen kaufen; Teilweise erhalten Sie Aktien zusätzlich geschenkt. Der Aktienkauf des Mitarbeiters erfolgt über eine monatliche Entgeltumwandlung. 

bis 2.000,- Euro steuerfrei. In der Sozialversicherung pflichtig. (mit der Steuerabteilung im Konzern abgestimmt). Übersteigt der Betrag 2.000,- Euro, ist der übersteigende Betrag steuerpflichtig.

 

Wie kann das Thema über Lodas abgerechnet werden. Welche LA soll verwendet werden, erkennt die LA im Hintergrund, dass die 2.000,- Euro überschritten werden und der übersteigende Betrag stpfl wird. Oder muss zusätzlich außerhalb DATEV mit Excel-Dateien etc. die Freigrenze von 2.000,- Euro überwacht werden?

 

Hat hier jemand Erfahrungen/Lösungsvorschläge zu diesem Thema.

 

Vielen Dank vorab.

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 7
224 Mal angesehen

Hallo @Mage1,

 

in LODAS gibt es keine vorgefertigten Lohnarten, mit welcher Sie die Vermögensbeteiligung abrechnen können.

 

Folgende Lohnarten können Sie für die Lohnabrechnung verwenden:

- Stammlohnart 201 - Steuer - und SV-Behandlung 4 (steuer- und sv-frei)
- Stammlohnart 201 - Steuer- und SV-Behandlung 3 (nur SV-pflichtig)
- Stammlohnart 203 - Steuer- und SV-Behandlung 6 (Bezüge steuer- und sv-pflichtig über verst. Über Jahrestab.)
- Stammlohnart 203 - Steuer- und SV-Behandlung 19 (Bezüge steuerfrei, sv-pflichtig jährlich)
- Stammlohnart 203 - Steuer- und SV-Behandlung 10 (Bezüge nur steuerpfl. Kein Gesamt-Brutto Jahrestabelle)

 

Wenn die Lohnart steuerfrei, aber SV-pflichtig abgerechnet wird, fließt die abgerechnete Lohnart nicht in die Lohnsteuerbescheinigung ein.
Die Lohnsteuerbescheinigung ist manuell über ELSTER.de abzugeben.

 

Bitte beachten Sie, dass die Alternativ-Lohnarten nicht automatisch in das Lohnkonto als "geldwerter Vorteil" übernommen werden. Hierfür ist ein manueller Vermerk erforderlich.

 

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Mage1
Beginner
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Nachricht 3 von 7
197 Mal angesehen

Hallo Herr Fürther,

 

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

 

d. h. wir müssen wieder im Hintergrund die Kontrolle behalten. 

 

 

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sonja2011
Beginner
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Nachricht 4 von 7
173 Mal angesehen

@Christopher_Fürther Wird es denn hierfür mittelfristig eine Lösung für Lodas geben? Denn bei Lohn und Gehalt scheint die Abrechnung ja möglich zu sein...

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DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 7
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Hallo,


eine Umsetzung in der aktuellen Planung ist nicht vorgesehen, weshalb die genannte Alternativlösung geschaffen wurde.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
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AnnikaR
Beginner
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Nachricht 6 von 7
94 Mal angesehen

Hallo Herr Fürther,

 

vielen Dank schon mal für die Hinweise!

 

Ich muss diesen Monat RSUs (Restricted Stock Units) abrechnen. Dabei wird dem Mitarbeiter kein Geld ausgezahlt, sondern seine Beteiligungen in Aktien vergütet.

 

Der Wert der Beteiligungen muss dann allerdings in Deutschland mit den individuellen LSt.-Merkmalen des Arbeitnehmers versteuert werden.

 

Gibt es Lohnarten, die nicht automatisch zu einer Auszahlung führen, die ich nur für die Versteuerung im Hintergrund nutzen kann?

 

Pauschalversteuerung ist aufgrund der Höhe der Werte ausgeschlossen.

 

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühen!

 

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 7
56 Mal angesehen

Hallo,

 

Sie haben die Möglichkeit die Stammlohnart 201 zu verwenden und dort die Steuer- und SV Behandlung 9 oder 10 auszuwählen. Die Steuer- und SV Behandlung 9 ist Steuer- und SV-pflichtig, fließt aber nicht in das Gesamtbrutto. Die Steuer- und SV-Behandlung 10 ist nur Steuerpflichtig, fließt aber ebenso nicht ins das Gesamtbrutto ein.

 

Wenn es sich um einen laufenden Bezug handelt, kann die Steuer- und SV Behandlung 5 (Bezüge Steuer- und SV-pflichtig; kein Gesamtbrutto) oder 83 (Bezüge nur steuerpfl., kein Gesamtbrutto) verwendet werden.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.04.2025 15:06:32 von Wolfgang_Stein
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