Bei der Probeabrechnung gibt Datev uns die Mitteilung, dass bestehende Pfändungsbeschlüsse nicht auf Verbraucherinsolvenz umgeschlüsselt werden darf und wir einen neuen Pfändungsbeschluss anlegen sollen. Der bestehende wird nicht weiter abgerechnet. Aber wir haben nichts umgeschlüsselt ? Dieser wurde gleich mit Verbraucherinsolvenz angelegt.
Hallo,
kann folgendes Dokument für LuG aus dem Hilfe-Center hilfteich sein?
https://apps.datev.de/help-center/documents/1008510
Gruß, vw
Wie viele Pfändungen haben Sie denn hinterlegt? Ggfls. alle normalen alten Vorgänge löschen, da diese ja in der Privat-Inso. enthalten sind.
Hallo Zusammen,
da ist ja nur eine Insolvenz angegeben.