Bei der Probeabrechnung gibt Datev uns die Mitteilung, dass bestehende Pfändungsbeschlüsse nicht auf Verbraucherinsolvenz umgeschlüsselt werden darf und wir einen neuen Pfändungsbeschluss anlegen sollen. Der bestehende wird nicht weiter abgerechnet. Aber wir haben nichts umgeschlüsselt ? Dieser wurde gleich mit Verbraucherinsolvenz angelegt.
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