Hallo liebe Community,
ich habe einen Mitarbeiter der seit April in der Wiedereingliederung ist und wir ihm die Stunden die er arbeitet bezahlen.
Der Mitarbeiter erhält auch einen Zuschuss zu den Vermögenswirksamen Leistungen.
Aber obwohl für April ein Entgelt mit Lohnart 048 abgerechnet wurde, erscheint die Zulage zu den Vermögenswirksamen Leistungen nicht in der Abrechnung?
Könnt ihr mir da weiterhelfen?
Lieben Dank.
LG
MeikeMG
Hallo,
Wiedereingliederung ist eine Fehlzeit. Vermutlich ist bei den VL k/k eingeschlüsselt, somit wird auch kein Beitrag abgerechnet.
Hallo MeikeMG,
@Constanze_GM hat schon richtig vermutet:
Wenn bei dem Mitarbeiter noch die Fehlzeit geschlüsselt ist, dann ist dieser in Unterbrechung.
In einem komplett unterbrochenen Monat werden der Arbeitgeberzuschuss und der Netto-Abzug für die Zahlung nicht abgerechnet. Abweichende Buchungen über die Bewegungsdaten sind jedoch möglich.
Grundsätzlich ist eine gleichzeitige Abrechnung von laufendem sozialversicherungspflichtigem Entgelt und einer Unterbrechung in LODAS nicht möglich.
Umsetzungsbeispiele für die Wiedereingliederung finden sie im Hilfe-Dokument 1004465 .