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VBLU in DATEV ohne Nutzung Entgelttabelle

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letzte Antwort am 25.04.2025 08:50:51 von Sabrina_Simmerlein
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1512Hesse
Beginner
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Ein Mandant von uns hat den VBLU-Vertrag einer neuen Mitarbeiterin übernommen. Die Mitgliedschaft beim VBLU wurde dafür extra abgeschlossen.

Leider ist die Abrechnung mittels "öffentlichen Dienst - VBLU" in DATEV nicht möglich, da das Gehalt der Mitarbeiterin nicht nach Entgelttabelle abgerechnet wird. Sie hat ein monatliches Festgehalt.

Der Arbeitgeber soll 6,1 % vom monatlichen Festgehalt als Beitrag und die Arbeitnehmerin 0,8 % vom monatlichen Festgehalt im Rahmen der Entgeltumwandlung übernehmen.

Wie kann das in DATEV korrekt erfasst werden?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

legen Sie dies als "normale" BAV an und hinterlegen Sie entsprechende prozentuale Beiträge für die BAV.

 

Uwe_Lutz_0-1744624692868.png

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

1512Hesse
Beginner
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Sehr geehrter Herr Lutz,

vielen Dank!

Das hatte ich bereits ausprobiert. War jedoch unsicher, ob das bei VBLU auch so korrekt wäre.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


Abrechnungsvoraussetzung um die Beiträge zur VBLU abzurechnen, ist das Kontrollkästchen Öffentlichen Dienst abrechnen.


Das Entgelt muss hierfür nicht aus einer Entgelttabelle stammen.
Wichtig ist nur, dass die Lohnart für das Entgelt VBLU-pflichtig geschlüsselt ist.


Weitere Informationen finden Sie im Dokument 9224313 .

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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1512Hesse
Beginner
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Sehr geehrte Frau Simmerlein,

vielen Dank für den Hinweis.

Die Lohnart ist als VBLU-pflichtig geschlüsselt.

 

Entscheidend ist wohl, welche Eingaben man unter Mandantendaten/ÖD/Versorgungsverband/Beiträge Versorgungswerk tätigt.

 

Leider bin ich mir an dieser Stelle sehr unsicher, welche Angaben für beigefügte VBLU ausgewählt werden müssen.

Können Sie hierbei eventuell auch weiterhelfen?

 

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

 

Mit freundlichen Grüßen

1512Hesse
Beginner
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Sehr geehrte Frau Simmerlein,

ich habe noch etwas recherchiert und einen Versuch mit Steuerfreiheit nach §3 Nr. 63 gestartet. Probeabrechnung anbei. Es ist zumindest identisch mit einer Eingabe als "normale" BAV. Aber gilt das auch für VBLU?

 

Mit freundlichen Grüßen

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @1512Hesse ,


die Abrechnung der VBLU ähnelt der Abrechnung einer bAV.
Bei Beiträgen an das Versorgungssystem VBLU muss auf einige Besonderheiten (z. B. Altzusage/Neuzusage, Verwendungszweck, Unterstützungskasse usw.) geachtet werden.


Bei der Einrichtung der VBLU müssen außerdem mehrere Fragestellungen geklärt werden.

Bitte wenden Sie sich über einen anderen Servicekanal an uns, damit wir Sie bei der Einrichtung unterstützen können.

 

Informationen zum Thema VBLU finden Sie in den Dokumenten 9224313 und 5304979 .

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 25.04.2025 08:50:51 von Sabrina_Simmerlein
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