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Urlaubsstatistik bei Austritt im Kalenderjahr

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letzte Antwort am 05.09.2024 14:51:48 von k_hacker
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CarinaF
Beginner
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Statistik.PNG

 

Hallo, ich habe hier meine seltsame Urlaubsstatistik angehängt.

 

Der AN ist am  01.02.24 eingetreten und wird am 31.08.24 unser Unternehmen verlassen.

Sein Grundurlaub laut Vertrag hätte für ein komplettes Jahr 28 Tage betragen.

 

Ich habe in den Stammdaten des AN erfasst:

Grundurlaubsanspruch:                 28 Tage

Urlaubsanspruch aktuelles Jahr:    28 Tage

Kürzung des Urlaubsanspruches:   wie Mandantendaten

 

in den Mandantendaten:   Kürzung bei Eintritt ...

 

 

Meine Urlaubsstatistik weist nun sehr seltsame Zahlen aus (siehe Foto). Nach meiner Rechnung zeigt diese nun einen hochgerechneten Jahresurlaub von 26 Tagen (18+8), was ja grundsätzlich stimmen würde, wenn der AN bis 12/2024 da wäre.

 

Den Austritt zum 31.08.24 ignoriert er vollkommen.

 

Welche Möglichkeiten bietet denn Lodas hier, damit der Urlaub richtig ausgewiesen wird, auch wenn AN im Jahr austreten? So kann ich den Lohnbeleg nicht an den AN geben ...

 

Vielen Dank schon einmal.

Carina Flache

 

 

rschoepe
Experte
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Kürzung bei Austritt kann LODAS, meine ich, gar nicht. Am Einfachsten dürfte es sein, du stellst die Berechnungsvorschrift (beim AN) auf "Nein" und trägst von Hand den korrekten Urlaubsanspruch ein.

pogo
Experte
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Ich kenne es nur so, dass man da manuell ran muss.

 

Also Urlaubsanspruch fürs Jahr mit 16 erfassen und dann hat der AN halt 2 Tage "zu viel genommen".

 

Du kannst ihm aber auch mitteilen, dass er sich den gesamten Urlaubsanspruch abgelten lassen kann.

Dann musst du nur den Anspruch auf 26 ändern und noch 8 UT abgelten. 😉

lohnexperte
Meister
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Nachricht 4 von 5
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Hallo @CarinaF ,

 

auch wenn ich mich in der Urlaubsstatistik unter LODAS nicht auskenne, kann ich mir vorstellen, dass Sie hier ggf. händisch eingreifen müssen.

 

Vielleicht erkennt LODAS, dass der vollständige Urlaubsanspruch entstanden ist (nach 6 Monaten) und dass der Austritt in der zweiten Jahreshälft stattfindet (Anspruch auf vollen Urlaubsanspruch?). Zwar besteht der volle Urlaubsanspruch nur für den gesetzlich vorgeschriebenen; wenn aber arbeitsrechtlich keine Trennung in gesetzlichen und übergesetzlichen Urlaub getroffen wurde, muss eben der gesamte Urlaub gewährt oder abgegolten werden.

 

Urlaubsberechnungen sind ziemlich komplex und individuell (je nach arbeitsrechtlich getroffener Vereinbarungen); vielleicht bedarf in Ihrem Fall zusätzlicher Eingaben in LODAS, damit das "automatisch" richtig berechnet wird?

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

 

 

k_hacker
Aufsteiger
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Also in L+G muss ich manuell eingreifen und zwar im Punkt Urlaubsanspruch aktuelles Jahr, dort muss manuell der Jahresurlaub bis 31.8.24 eingefügt werden, damit die Statistik korrekt ausgegeben wird.

 

Das Programm hat ja nicht von Anfang an den Austritt schon für solch eine Berücksichtigung im Urlaubsanspruch fürs Jahr drin, hier kann das Programm nur anpassen wenn der Eintritt unterjährig ist. 

In L+G habe ich keinen Punkt mit "Kürzung des U-Anspruchs: wie Mandantendaten", das kürzt automatisch beim Eintritt.

VG
K. Hacker
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letzte Antwort am 05.09.2024 14:51:48 von k_hacker
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