abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Urlaubsgeld Lodas

12
letzte Antwort am 26.10.2018 09:55:51 von cro
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
linda13
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 13
1080 Mal angesehen

Hallo,

mich würde mal interessieren wie ihr Urlaubsgeld abrechnet, also in einer Summe oder pro genommenen Urlaubstag?

Grüße

jennifervista
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 13
671 Mal angesehen

Hallo,

in einer Summe, aber ich habe auch schon mal über die Tagesregelung nachgedacht

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 13
671 Mal angesehen

Hallo,

das kommt drauf an. In der Baubranche ist es z.B. vorgeschrieben, nach vollen Tagen abzurechnen. Im Gastgewerbe gibt der Tarifvertrag einen fixen Betrag vor, egal ob der AN nach Stunden oder mit einem Festgehalt bezahlt wird.

In Bereichen ohne Tarifbindung wird z.B. ein halber oder anders geteilter Monatsbezug gesondert als Festbetrag gezahlt.

Und es wird sicher noch andere Varianten geben.

Gruß

C. Rohwäder

sabinej
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 13
671 Mal angesehen

Hallo Linda,

meinst Du tatsächlich Urlaubsgeld, also die Einmalzahlung/Sonstiger Bezug oder Urlaubsentgelt?

Gruß

Sabine

0 Kudos
linda13
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 13
671 Mal angesehen

Hallo,

ich meine das Urlaubsgeld.

Gruß Linda

0 Kudos
sabinej
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 13
671 Mal angesehen

Hallo Linda,

dann stellt sich die Frage eigentlich nicht, denn das Urlaubsgeld ist klar definiert als Einmalbezug, der als €-Betrag in einer Summe gezahlt wird...

LG

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 7 von 13
671 Mal angesehen

dann stellt sich die Frage eigentlich nicht, denn das Urlaubsgeld ist klar definiert als Einmalbezug, der als €-Betrag in einer Summe gezahlt wird...

Hallo,

das kann man nicht pauschalieren. Im Bauhauptgewerbe z.B. beträgt es 25% des täglichen Urlaubslohns (-Entgelts).

Gruß

C. Rohwäder

0 Kudos
sabinej
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 13
671 Mal angesehen

ok, das sehe ich ein, aber da nichts vom Bauhauptgewerbe geschrieben stand, ging ich von einem "normalen Standardbeschäftigten" aus, sorry.

0 Kudos
linda13
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 13
671 Mal angesehen

Formuliert ist es wie folgt:

Der Arbeitnehmer erhält ein zusätzlichen Urlaubsgeld je Urlaubstag in Höhe von 50 % seines Lohnes brutto.

Die Auszahlung erfolgt nicht einmalig sondern immer nach genommenen Tagen.

Nach Rücksprache mit einem RA ist dies Auslegungssache und gibt 2 Möglichkeiten:

Beispiel 30 Tage Urlaub, Stundenlohn 14 €, 37 Stundenwoche (täglich 7,4 Stunden)

1. Möglichkeit

Stundenlohn 14,00 € * 7,4 Stunden /2= 51,80 € pro Urlaubstag

2. Möglichkeit

Stundenlohn 14.00 € * 160,33 Stunden/Monat / 2 = 1.122,31 € / 30 Tage = 37,41 € pro Urlaubstag

0 Kudos
bodensee
Experte
Offline Online
Nachricht 10 von 13
671 Mal angesehen

Spannend was es alles für Formulierungen gibt.

hat er denn nun wg. unterschiedlicher Stunden jeden Monat ein anderes Gehalt ?

Wenn ja würde ich vom Lohn den Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Urlaubsgewährung nehmen  *50% /30 Tage = Urlaubsgeld je Tag.

Dies ist dann natürlich unterschiedlich je nachdem wie hoch der jeweilige monatslohn war.

Sollte er jedoch ein festes Gehalt beziehen 2244,62 je Monat dann würde ich die möglichkeit 2 wählen weil lt. vereinbarung der Monatslohn 2244,62*50% heranzuziehen ist.

Aber sicher interpreationsbedürftig,deshalb würde ich dem AG empfehlen um Streitigkeiten auszuschließen die genaue Berechnung in den Arbeitsvertrag mitaufzunehmen.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 11 von 13
671 Mal angesehen

Moin,

wenn denn die Zahlung nach Stunden erfolgt, wird ja das fortgezahlte Urlaubsentgelt im Regelfall auch nach Stunden erfasst und abgerechnet.

Dann ist es m.E. relativ einfach, das Urlaubsgeld zu berechnen - dies würde ich dann mit 50% des fortgezahlten Urlaubsentgelts abrechnen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

0 Kudos
linda13
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 12 von 13
671 Mal angesehen

Ja sehr spannend.

Es gibt beide Varianten.

Einmal Festlöhner mit gleichbleibendem Gehalt und Stundenlöhner mit Lohn je nach Monatsstunden.

Aber wenn die Berechnung unterschiedlich gehandhabt wird, dann bekämen die Stundenlöhner ja mehr Urlaubsgeld als die Festlöhner.

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 13 von 13
671 Mal angesehen

Hallo

bei den Festbezügen ist es doch auch ziemlich einfach. Monatslohn (evtl. Dreimonatsdurchschnitt) x 50% / Jahresurlaub = Tagesurlaubsgeld.

Gruß

C. Rohwäder

0 Kudos
12
letzte Antwort am 26.10.2018 09:55:51 von cro
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage