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Urlaubsentgelt berechnen bei Festgehalt und Nachtzuschlägen

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letzte Antwort am 11.02.2021 11:35:46 von lohnhilfe
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Nicole_Schwarz
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Hallo zusammen,

 

kann mir bitte jemand weiterhelfen, wie ich das Urlaubsentgelt korrekt abrechne, wenn jemand ein Festgehalt bekommt und pro Nacht, die er arbeitet einen Pauschalbetrag?

 

Dieser Pauschalbetrag  ist so gerechnet, dass er steuer- und sv-frei ist.

 

Ich finde genügend Beispiele bei einem Stundenlohnempfänger aber nichts für Gehaltsempfänger.

 

Viele Grüße Nicole Schwarz

cro
Experte
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Nachricht 2 von 11
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Das Urlaubsentgelt kann keine steuer- u. sv-freien Bestandteile haben. Wie sich der Bruttobetrag zusammensetzt, klären Sie am besten mit dem Arbeitgeber.

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Nicole_Schwarz
Einsteiger
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Das ist mir ja schon klar, es geht mir darum, dass ich ja in der Zeit, in der der Arbeitnehmer Urlaub hat, den Nachtzuschlag als Urlaubsentgelt (steuer- und Sv-Pflichtig) weiterzahlen muss.

 

Meine Frage ist, wie ich das in den Durchschnittsspeicher bekomme und wie ich das berechnet bekomme, wenn ein Gehaltsempfänger 3 Tage Urlaub nimmt, oder muss ich das allen ernstes jedes mal manuell berechnen?

 

Das Urlaubsentgelt bemisst sich ja nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen

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lohnhilfe
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Nachricht 4 von 11
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Hallo,

 

suchen Sie in Datev LexInform nach Lodas Durchschnitt, wird Ihnen unter anderem das Dok.-Nr.: 5303233 angezeigt (

Durchschnittsspeicher für die Lohnabrechnung verwenden - Beispiele für LODAS). Dort können Sie, ggf. mit dortigen Links zu weiteren Dokumenten, alles finden, um das so einzurichten, dass Sie dann nur noch mit entsprechender Lohnart die jeweiligen Urlaubstage erfassen müssen, um den richtigen Durchschnittsbetrag ermittelt zu bekommen.

LG
VM
Nicole_Schwarz
Einsteiger
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Vielen Dank, dann werde ich das mal versuchen

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Nicole_Schwarz
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So, ich hab mir das ganze mal angeschaut.

 

Da geht es immer nur um Stundenlohnempfänger.

 

Was passiert, wenn ein Gehaltsempfänger der regelmäßig Nachtzuschläge bekommt einen Tag Urlaub nimmt, dazu kann ich rein gar nichts finden.

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 7 von 11
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Wenn Sie die Zuschläge und Stundenlöhne, aber nicht das Gehalt, in den Speicher fließen lassen, können Sie auf diesen Speicher für Urlaub und Krank zugreifen. Bei Stundenlöhnern ist dann alles im Speicher, bei Gehaltsempfängern nur die Zuschläge (die Gehaltslohnart überprüfen, dass diese den gewählten Speicher nicht füllt).

LG
VM
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Nicole_Schwarz
Einsteiger
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Was für Stundenlöhne?

 

Der Nachtzuschlag wird pauschal pro Nacht bezahlt und nicht nach gearbeiteten Stunden.

 

Die andere Frage ist: Ich muss dann jedes mal das Gehalt kürzen, wenn jemand Urlaub nimmt oder krank ist.

 

Das muss doch auch anders gehen. Das Problem mit dem Phantomlohn ist doch kein neues.

 

 

 

 

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TN
Fachmann
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Wenn ich das richtig verstanden habe, war gemeint, dass sich aus dem Gehalt in Verbindung mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ein durchschnittlicher Stundenlohn ergibt, der zur Berechnung herangezogen werden könnte.

 

Aber wenn doch ein Pauschalzuschlag pro Nacht gezahlt wird, wäre doch gar nichts zu berechnen, dann wäre doch dieser auch für das Urlaubsentgelt heranzuziehen (nur eben -pflichtig)?

 

Wie lautet denn eigentlich die vertragliche Vereinbarung dazu?

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lohnhilfe
Meister
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Ich meine die grundsätzliche Schlüsselung:

 

die normalen Stundenlöhne (sofern Sie mal welche haben) laufen mit den Zuschlägen in den Speicher, damit Sie im Fall eines Urlaubstages eben nur die Stammlohnart 150 (BS 10) mit Anzahl der Urlaubstage erfassen müssen und der gesamte Tageslohn erscheint.

Bei Gehaltsempfängern gibt es ja keinen Stundenlohn, so dass nur der Zuschlag in den Speicher läuft, und mit der Lohnart 150 dann nur der Durchschnittsbetrag der Zuschläge abgerechnet wird. Das Gehalt kann dadurch normal weiter laufen.

LG
VM
lohnhilfe
Meister
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Nachricht 11 von 11
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10
letzte Antwort am 11.02.2021 11:35:46 von lohnhilfe
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