abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Urlaubsabgeltung nach Austritt LODAS

8
letzte Antwort am 24.08.2021 17:16:20 von Jacqueline_Schön
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
hjh
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 9
6959 Mal angesehen

Guten Morgen,

ich brauche Hilfe zu folgendem Sachverhalt:

Wir befinden uns im Abrechnungsmonat 02/16.

Ein Mitarbeiter hat zwei Beschäftigungszeiträume unter einer Personalnummer. Der erste Beschäftigungszeitraum ist der 27.05.14-31.10.15 und der zweite Beschäftigungszeitraum 04.11.15-laufend.

Für den ersten Beschäftigungszeitraum soll eine Urlaubsabgeltung abgerechnet werden.

Der zweite Beschäftigungszeitraum soll (rückwirkend) zum 31.12.2015 beendet werden. Das heißt, der abgerechnete Monat 01/16 muss storniert werden.

Wie gehe ich vor?

Für kurzfristige Hilfe wäre ich sehr dankbar.

K.U.

hjh
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 9
2333 Mal angesehen

Guten Morgen,

ich bitte noch einmal um Hilfe, bei der Lösung meines Problems. Mir läuft die Zeit davon. Es hängt die gesamte Lohnabrechnung eines Mandanten daran. Ich bitte um eine Antwort.

K. U.

0 Kudos
blas
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 9
2333 Mal angesehen

1. Nachberechnung auf Monat Oktober und Urlaubsabgeltung berechnen.

2. Nachberechnung auf Monat Dezember mit Austrittsdatum.

3. Probeabrechnung machen - Februarabrechnung ist dann im oberen Teil leer und im unteren Teil taucht das Plus aus der Urlaubsabgeltung und das Minus vom Januarlohn auf. So würde ich zumindest anfangen und dann schauen, wo nachgebessert werden muss.

Viel Glück.

Kerstin Blas

0 Kudos
sokrates
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 9
2333 Mal angesehen

Hallo Herr Heinzen,

ich würde folgendes machen:

- in Bearbeitungsmonat Januar 2016 wechseln

- in den Bewegungsdaten unter "Nachberechnung Standard" für Oktober 2015 die Urlaubsabgeltung eingeben

- für den 2. Beschäftigungszeitraum das Austrittsdatum 31.12.2015 erfassen

Der Arbeitnehmer erhält also eine Korrekturabrechnung für Oktober inkl. Urlaubsabgeltung und eine korrigierte Dezemberabrechnung inkl.Abmeldung.

Die Daten Ihrer 1. Januarabrechnung werden überschrieben.

Ganz astrein ist die Lösung nicht - aber zumindest kommen Sie weiter 🙂

Herzliche Grüße,

Anne Koch

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 5 von 9
2333 Mal angesehen

Hallo Herr Heinzen,

die bisherigen Lösungsvorschläge werden Sie m.E. nicht weiter bringen. Wenn Sie mehrere Beschäftigungszeiträume unter einer Personalnummer haben, können Sie keine Nachberechnungen auf die früheren Beschäftigungszeiträume durchführen.

Die Frage wäre allerdings, warum die Urlaubsabgeltung über den alten Beschäftigungszeitraum abgerechnet werden soll. Urlaubsabgeltungen sind Einmalzahlungen, die grundsätzlich im Zeitpunkt der Auszahlung der Abgeltung zu versteuern und zu verbeitragen sind.

Ich würde daher -sofern der Abrechnung im neuen Beschäftigungszeitraum nichts entgegensteht- als Austrittsdatum den 31.12.2015 erfassen (hierdurch wird der Januar 2016 automatisch storniert) und die Einmalzahlung als "Einmalzahlung nach Austritt" abrechnen. Hierzu benötigen Sie dann aber auf jeden Fall die ELStAM-Daten des aktuellen Monats, so dass ggf. noch geklärt werden muss, ob die Abrechnung hierfür über Steuerklasse VI vorgenommen werden muss.

Die notwendigen Eingaben für Einmalbezüge nach Austritt sind im Dokument 5303235 unter Punkt 4.2 beschrieben.

Viele Grüße

Uwe Lutz

DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Loos
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 9
2333 Mal angesehen

Hallo Community,

vielen Dank für die zahlreichen Beiträge zum Thema.

Wie Herr Lutz bereits ausführlich beschrieben hat, ist keine Nachberechnung auf vorherige Zeiträume mehr möglich, sofern bereits ein neuer Beschäftigungszeitraum abgerechnet wurde.

Nur durch eine komplette Stornierung des aktuellen Beschäftigungszeitraumes ist eine Korrektur möglich.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Schöne Grüße

Michaela Loos

Personalwirtschaft

DATEV eG

0 Kudos
hjh
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 9
2333 Mal angesehen

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antworten.

Das Problem ist aus meiner Sicht folgendes: will ich die Urlaubsabgeltung mit dem Abrechnungsmonat Februar 2016 abrechnen, muss sie dem Monat 10/15 zugeordnet werden, um eine SV-Verbeitragung zu erreichen (Märzklausel). Auf den Zeitraum 27.05.14-31.10.15 kann ich aber nicht mehr zugreifen, da ich einen neuen Beschäftigungszeitraum unter der PN anlegte. Demzufolge müsste ich den zweiten Beschäftigungszeitraum (vorläufig) stornieren, mit all seinen unerwünschten Auswirkungen und müsste ihn später wieder anlegen (evtl. unter einer anderen PN).

Ich könnte die Abrechnung der Urlaubsabgeltung bis zum Abrechnungsmonat 04/16 "aufschieben" und dann im aktuellen Monat (04/16) das Häkchen setzen, Einmalzahlung nach Austritt, und die Urlaubsabgeltung würde sv-frei, mit den dann gültigen Steuerparametern, abgerechnet.

Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich den Sachverhalt nicht richtig bewerte oder es eine andere Lösung gibt.

Ich danke schon mal allen, die mir Hilfestellung geleistet haben.

mit freundlichen Grüßen

K.U.

AMayer
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 9
1877 Mal angesehen

Sehr geehrte Frau Loos,

 

wie kann ich einen Bearbeitungszeitraum stornieren?

Bei der KUG-Prüfung ist eine Nachberechnung für 3/2020 notwendig geworden, aber der Mitarbeiter war leider saisonal ab- und wieder angemeldet worden...

 

Ich hoffe Sie, oder jemand anders kann mir helfen.

 

MfG, A. Mayer

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 9 von 9
1848 Mal angesehen

Hallo A. Mayer,


eine Nachberechnung oder Korrektur kann nur innerhalb des aktuellen Beschäftigungszeitraums vorgenommen werden.


In unserem Hilfe-Dokument: 1002280 Beschäftigungszeitraum in DATEV LODAS löschen und korrigieren erfahren Sie, wie Sie Beschäftigungszeiträume in LODAS löschen und korrigieren.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
8
letzte Antwort am 24.08.2021 17:16:20 von Jacqueline_Schön
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage