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Urlaubsabgeltung bei Mutterschutz und K6

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letzte Antwort am 01.08.2023 12:26:38 von JelenaD
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JelenaD
Beginner
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Hallo,

 

ich habe Schwierigkeiten den durchschnittlichen Betrag der Urlaubsabgeltung zu berechnen. 

 

MA 1:

Austritt: 18.07.2023

ab 28.02 bis 04.07.2023 in Mutterschutz

danach von 05.07-18.07.2023 - Elternzeit

Nehme ich hier die letzten 3 vollen Monaten vor der MS? Spricht  11.2022,12.2022 und  01.2023 ? oder wie?

 

MA 2:

Austritt 31.07.2023

seit 06.05.2023 -Krankengeldbezug (Gehaltsausfall); nehme ich 02.2023, 03.2023 und 04.2023? 

 

Vielen Dank für professionelle Unterstützung. 

LG Jelena

 

 

tbehrens
Fachmann
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Nachricht 2 von 5
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Für die Urlaubsabgeltung werden die letzten 3 Monate verwendet. Wenn aber kein Entgelt existiert, bleibt nichts anderes übrig als die vorherige Monat zu verwenden. Nur, wenn ein AN keine 3 Monate gearbeitet hat, kann man einen kürzeren Zeitraum verwenden.

JelenaD
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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ja, macht sinn, danke.

Mir stellt sich die Frage, ist das dann in Ordnung einen Str.-und SV-freien Betrag wie Zuschuss zum Mutterschaftsgeld als Berechnungsgrundlage für die Str.-und SV-pflichtigen Urlaubsabgeltung zu benutzen?

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pogo
Experte
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Nachricht 4 von 5
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Für die Berechnung der Urlaubsabgeltung ist doch das vereinbarte Brutto laut Arbeitsvertrag entscheidend.

Das wird ja auch für die Berechnung des Mutterschaftsgeldzuschusses herangezogen.

JelenaD
Beginner
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Nachricht 5 von 5
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ja, danke. Habe nicht gedacht..

 

LG Jelena

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letzte Antwort am 01.08.2023 12:26:38 von JelenaD
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