Hallo,
ich habe Schwierigkeiten den durchschnittlichen Betrag der Urlaubsabgeltung zu berechnen.
MA 1:
Austritt: 18.07.2023
ab 28.02 bis 04.07.2023 in Mutterschutz
danach von 05.07-18.07.2023 - Elternzeit
Nehme ich hier die letzten 3 vollen Monaten vor der MS? Spricht 11.2022,12.2022 und 01.2023 ? oder wie?
MA 2:
Austritt 31.07.2023
seit 06.05.2023 -Krankengeldbezug (Gehaltsausfall); nehme ich 02.2023, 03.2023 und 04.2023?
Vielen Dank für professionelle Unterstützung.
LG Jelena
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Für die Urlaubsabgeltung werden die letzten 3 Monate verwendet. Wenn aber kein Entgelt existiert, bleibt nichts anderes übrig als die vorherige Monat zu verwenden. Nur, wenn ein AN keine 3 Monate gearbeitet hat, kann man einen kürzeren Zeitraum verwenden.
ja, macht sinn, danke.
Mir stellt sich die Frage, ist das dann in Ordnung einen Str.-und SV-freien Betrag wie Zuschuss zum Mutterschaftsgeld als Berechnungsgrundlage für die Str.-und SV-pflichtigen Urlaubsabgeltung zu benutzen?
Für die Berechnung der Urlaubsabgeltung ist doch das vereinbarte Brutto laut Arbeitsvertrag entscheidend.
Das wird ja auch für die Berechnung des Mutterschaftsgeldzuschusses herangezogen.
ja, danke. Habe nicht gedacht..
LG Jelena