Hallo,
wir haben einen verstorbenen Mitarbeiter, der im Sterbemonat keinen laufenden Lohn bezogen hat, da er im Krankengeldbezug war.
Ich muss nun die Urlaubsabgeltung an die Erbin auszahlen.
Wie ist die richtige Vorgehensweise im Lodas?
Meines Wissens ist die Erbin als AN einzurichten (ggfls St.-Kl. 6).
da gibt es eine gute Beschreibung der DATEV.. leider findet man die nur sehr schwer, da niemand nach Rechtsnachfolger sucht 🙂
Dokumentennummer: 5300444
Gruß
Flitze
Hallo ,
ich stehe gerade vor dem gleichen Problem und komme nicht so recht weiter
1. Muss ich irgendeine besondere Meldung machen oder gebe ich den Todestag einfach unter "Ende der Beschäftigung" ein? Muss ich noch auf irgendwas anderes achten?
2. Das Dokument 530044 habe ich mir durchgelesen, danke für den Hinweis. Wenn ich das richtig verstanden habe, richte ich den Erben als Arbeitnehmer ein. Beschäftigungsbeginn müsste dann ja wohl der Tag auf den Todestag sein. Was gebe ich aber als Beschäftigungsende ein? Muss ich irgendwelche SV Meldungen für den Erben machen?
Bin etwas ratlos....
zu 1: unter Personaldaten\Beschäftigung\Zeiträume ist unter Angaben zum Austritt der Todestag zu erfassen
zu2: das ist abhängig vom Zeitpunkt der Vergütung.. ich nehme dann meist einen ganzen Kalendermonat als Beschäftigungszeitraum (1.-31.x.). Wir warten immer auf den Erbschein und der kommt meist viel, viel später.. der Erbe ist nicht sv-pflichtig .. nur steuerpflichtig.. deswegen Elstam-Anmeldung..
Vielen Dank!
Guten Morgen,
darf ich nochmal kurz nachhaken:
ich habe jetzt die Witwe als AN eingerichtet und Urlaubsabgeltung abgerechnet. Allerdings bin ich hinsichtlich der SV Pflicht in Haufe über folgendes gestolpert:
"Bisher wurde seitens der Sozialversicherungsträger die Auffassung vertreten, dass eine Urlaubsabgeltung aus Anlass des Todes des Arbeitnehmers nicht dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen ist. Vor dem Hintergrund der jüngeren Rechtsprechung des BAG hat der GKV-Spitzenverband am 29. August 2019 ein Rundschreiben veröffentlicht, das eine gegenteilige Auffassung vertritt. Urlaubsabgeltungen aus Anlass des Todes des Arbeitnehmers sind danach als Arbeitsentgelt anzusehen.
Solche Zahlungen sind als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt entsprechend den dafür vorgesehenen Regelungen zu verbeitragen. Die geänderte Rechtsauffassung ist bei den nach dem 22. Januar 2019 gezahlten Urlaubsabgeltungen anzuwenden".
Heißt das, ich muss an die Krankenversicherung der Erbin SV Beiträge abführen???
Hallo,
nein, die SV wird nicht über die Witwe abgerechnet. Die SV wird über den verstorbenen AN abgerechnet - dort ergibt sich entsprechend eine Überzahlung.
Du musst also entsprechend verschiedene Einmalzahlungen anlegen - einmal sv-pflichtig und st-frei für den Verstorbenen und einmal sv-frei und st-pflichtig für die Erbin.
Den Überzahlungsbetrag des Verstorbenen, welcher den SV-Beiträgen entspricht, musst du dann bei der Witwe in Abzug bringen.
Bitte hierzu noch einmal das erwähnte Dokument sichten.
Gruß
Flitze
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!!!