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Urlaubsabgeltung an 2 Erben auszahlen

6
letzte Antwort vor 10 Stunden 10:11:41 von heikes
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0 Personen hatten auch diese Frage
Hamburger1982
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 7
306 Mal angesehen

Wir haben einen Mitarbeiter der am 10.05.2024 verstorben ist. Der Mitarbeiter hat noch knapp € 10.000 Urlaubsabgeltung offen. Der Mitarbeiter war schon einige Jahre im Krankengeldbezug bzw. war bereits ausgesteuert.

 

Es haben sich nun 2 Erben gemeldet. 

 

Verstehe ich das richtig, dass ich die beiden Erben als Mitarbeiter für den Mai 2024 anmelde und, da beide einen Hauptjob haben, als Nebenarbeitgeber bei Elstam anmelde. 

SV Beiträge fallen ja nicht an, da der Mitarbeiter keine SV-Tage in 2024 hatte. 

Ich würde die Urlaubsabgeltung dann mit einer Lohnart, die nur steuerpflichtig aber nicht sv-pflichtig ist, abrechnen. 

Melde ich die beiden Erben dann mit 0000/900 an? 

Muss ich ansonsten noch etwas beachten? 

 

Danke für eure Hilfe. 

zwilling
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 7
276 Mal angesehen

Hallo Hamburger,

 

im Groben, ja. Steuerklasse 6 und die 0000/900 stimmt.

Aber die Abgeltung haben wir nur SV-pflichtig im Monat des Todes mit LA 3850 "nur sv-pfl, jhrl, k. Gesbr." abgerechnet, weil die Beiträge für den/ die Verstorbenen berechnet werden. 

Versteuert wird das Ganze dann bei den Erben und die SV-Beiträge die auf der Abrechnung des/ der Verstorbenen stehen müssen als Nettolohnart bei den Erben abgezogen werden, weil sie dem/ der Verstobenen ja nicht abgezogen werden konnten.

 

LG

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Hamburger1982
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 7
267 Mal angesehen

Hallo zwilling,

 

danke für deine Antwort.

Aber bei meinem Fall würden doch gar keine Beiträge in der SV anfallen, da der verstorbene Mitarbeiter ja in 2024 keine SV Tage mehr hatte. 

 

0 Kudos
zwilling
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 7
255 Mal angesehen

Dann dürften wahrscheinlich keine Beiträge anfallen.

Aber der Anspruch auf die Abgeltung gehört zu den vergangenen Monaten/ Jahren der Tätigkeit und damit m.E. sv-rechtlich zu diesem*r Mitarbeiter*in. In unserem Fall gab es noch 2 aktive Tage am Jahresanfang, wodurch dann geringe Beiträge fällig wurden. Wär schon skurril, dem Erben Beiträge anzulasten, nur aus dem Grund, weil sonst keine Beiträge flössen.

 

Dies hier hat mir derzeit sehr geholfen:

Gelöst: LuG Tod eines Mitarbeiters Abrechnung - DATEV-Community - 137417

 

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heikes
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 7
76 Mal angesehen

Bei mir fast das gleiche vorhaben

 

Allerdings sind die Erben die Eltern und diese sind bereits in Rente.

 

Ich melde diese Erben ja nur für 1 Tag an um die Urlaubsabgeltung auszuzahlen

aber sind wir dann

der Hauptarbeitgeber oder Nebenarbeitgeber???

 

Danke euch

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Claudia-
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 6 von 7
57 Mal angesehen

Ich würde hier trotzdem mit Steuerklase 6 abrechnen, da sie ja nebenher noch ihre Rente bekommen die auch steuerpflichtig ist. Andernfalls könnten den Rentnern sonst eine Nachzahlung bei der EST drohen. 

So haben sie die Chance das sie ggf. was wieder bekommen anstatt nachzuzahlen.

heikes
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 7
39 Mal angesehen

Ja stimmt. 

 

Dann sind wir als AG also Nebenarbeitgeber.

 

Dankeschön.

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6
letzte Antwort vor 10 Stunden 10:11:41 von heikes
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