Hallo an alle,
folgender Sachverhalt
Mitarbeiter seit 08.11.2017 ununterbrochen krank, Arbeitsverhältnis wurde jetzt einvernehmlich zum 29.02.2020
beendet.
Fehlzeiten eingetragen in Lodas
ab 08.11.2017-19.12.2017 Entgeltfortzahlung mit AU Bescheinigung (1. Erkrankung)
20.12.2017-05.01.2018 Krankengeld
08.01.2018-18.02.2018 Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung (2.Erkrankung)
19.02.2018-07.07.2019 Krankengeld (2. Erkankung)
08.07.2019-29.02.2020 Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld
Der Grund Austritt war KEINE Aussteuerung.
Ich habe nun ein Probeabrechnung mit Abfindung und Urlaubsabgeltung gemacht, beides ist versteuert, aber
beides auch SV-Frei. Müsste die Urlaubsabgeltung nicht SV-Pflichtig sein?
Lodas rechnet Einmalbezüge immer SV-Frei ab, wenn im Abrechnungsjahr kein SV-Tage geltend sind.
Bei Austritt mit Grund "Aussteuerung" laufen die SV-Tage im Hintergrund wohl weiter, beim Austritt Grund "Krankengeld bei Krankheit oder Kur" laufen die SV-Tage wohl nicht weiter.
Wie ist es in diesem Fall bei Grund Austritt "Ende Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld"?
Ist diesem Fall die Urlaubsabgeltung SV-Pflichtig oder nicht?
Ich wäre für ein Antwort wirklich sehr dankbar.
Viele Grüße an alle!
Guten Morgen,
der abzurechnende Mitarbeiter hat nach ihrer Übersicht weder 2019 noch 2020 SV-Tage. Ich sehe daher keinen Grund, warum hier für die Urlaubsabgeltung Beiträge erhoben werden müssten.
@margarete schrieb:
Bei Austritt mit Grund "Aussteuerung" laufen die SV-Tage im Hintergrund wohl weiter,
Wie kommen Sie darauf?
Viele Grüße
T. Reich
Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort.
Das stand hier im Forum so mit dem Grund Aussteuerung, darum dachte ich. 🤔
Beste Grüße!
@margarete schrieb:
Das stand hier im Forum so mit dem Grund Aussteuerung, darum dachte ich. 🤔
O.K.. Danke, ich dachte schon, dass ich was verpasst hätte...
Hallo nochmal, hier ist der Link, den ich meinte wegen Aussteuerung.
Bitte die Antwort von Frau Vanessa Mertel von Datev vom 20.06.2019 anschauen, dort steht das, was ich meinte.
Abschließend die Frage, kann ich es also die Abrechnung so losschicken, also Urlaubsabgeltung SV-Frei, ich möchte keine Nachberechnung bei einer möglichen SV-Prüfung....
Danke nochmal für eine Antwort, viele Grüße!
Wie ich bereits in meinem ersten Beitrag schrieb, sehe ich unter Berücksichtigung der genannten Fakten keine Beitragspflicht der Urlaubsabgeltung.
Hallo,
@Herrn Reich: Vielen Dank für Ihre bisherigen Beiträge. Folgendes möchte ich noch ergänzen.
Bei dem Unterbrechungsgrund Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld werden die SV-Tage gekürzt.
Eine Übersicht zu den einzelnen Meldegründen und deren Auswirkung auf die SV Tage finden Sie unter Punkt 6.1 Übersichten über Unterbrechungs-/Meldegründe und Meldetatbestände/Meldefristen in der Dok.-Nr. 1032508 - DEÜV: Übersicht Datenübermittlung gemäß DEÜV.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Frohmeyer, besten Dank für Ihr Antwort.
Was bedeutet das für meine Abrechnung, ist diese korrekt Urlaubsabgeltung als SV-frei?
Danke für eine kurze Antwort. Viele Grüße
Hallo,
sind für den Mitarbeiter keine SV-Tage (z.B. wegen Unterbrechung) mehr vorhanden, wird keine Sozialversicherung berechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG