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Urlaubsabgeltung Bauhauptgewerbe Wechsel vom gewerblichen Arbeitnehmer zum Angestellten Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 18.04.2023 10:37:13 von Astrid_Preuß
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UH2020
Beginner
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Hallo,
ich arbeite mit Lohn und Gehalt - Bauhauptgewerbe.
Ich habe einen Mitarbeiter, der bis 31.12.2022 als gewerblicher Arbeitnehmer und ab 01.01.2023 in ein Angestellten-Arbeitsverhältnis gewechselt hat.
Wie rechne ich im April 2023 die Urlaubsabgeltung ab?
(keine Märzklausel => keine SoV, aber UV-pflichtig)
Es gibt Datev Dokument Nr. 5303048, da ist dieser Fall für LODAS beschrieben.
Es gibt Datev Dokument Nr. 5303049, da ist Abrechnung Urlaubsabgeltung für Lohn und Gehalt beschrieben, ABER nur der Fall bei Austritt des Mitarbeiters.

Wo finde ich die Vorgehensweise für LuG, Abrechnung Urlaubsabgeltung, Wechsel Arbeitnehmer => Angestellter, aber kein Austritt?

Danke und Gruß

sokrates
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Nachricht 2 von 6
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Die Auszahlung erfolgt bei Wechsel von gewerblich in Angestelltenverhältnis durch die SOKA Bau.

 

Dokument 5300614 hilft hier für den Ablauf.

 

LG

Anne Koch

 

 

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UH2020
Beginner
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Nachricht 3 von 6
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Sehr geehrte Frau Koch,
vielen Dank für die Antwort.
Ich kenne das Dokument 5300614, hier ist lediglich die Rechtslage beschrieben.
Mir ist bekannt, dass die Auszahlung die Soka-Bau übernimmt.

Ich möchte wissen, wie ich in LuG vorgehen muss, damit die Urlaubsabgeltung (welche von Soka an den Arbeitnehmer ausbezahlt wird), von meinem Arbeitgeber-Mandanten für die den Beitrag Unfallversicherung berücksichtigt wird.

Siehe bitte meinen vorherige Nachricht: Es gibt für LODAS eine Anleitung, für LuG finde ich leider nichts.

Danke und Gruß

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sokrates
Erfahrener
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Nachricht 4 von 6
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Ah, sorry! Das tatsächliche Problem hab ich wohl überlesen.

 

Hilft Dokument 9225649?

Hier gibt es folgende Lohnarten zur Abbildung

8052

9900

Bau, Urlaubsabgeltung SOKA

Abzug Urlaubsabgeltung, SOKA

frei

---

jhrl

---

Betrag

Betrag Netto-Abzug

Verwenden Sie diese Lohnart, wenn die Sozialkasse die Urlaubsabgeltung auszahlt. Der Abgeltungsbetrag wird dem Arbeitgeber von der Urlaubskasse mitgeteilt. Der Arbeitgeber muss nur die auf die Abgeltung entfallenen Sozialabgaben errechnen.

Damit die Abgeltung nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, muss der Netto-Betrag der Abgeltung als Netto-Abzug erfasst werden.

 

Nur als Idee. Mit LuG kenne ich mich nicht aus 😀

Viel Erfolg weiterhin!

 

LG

Anne Koch

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UH2020
Beginner
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Nachricht 5 von 6
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Danke, dieses Dokument kenne ich auch.
Ist leider auch nicht die Lösung, weil hier
1. die Abrechnung mit Sozialabgaben suggeriert wird (ich brauche NUR Berücksichtigung bei UV)
2. die Lohnart 8052 bei einem Angestellten nicht funktioniert 

Vielleicht kann mir ein*e LuG-Anwender*in helfen bzw. hat diesen Fall schon abgerechnet.

Vielen Dank.

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt individuell.


Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 18.04.2023 10:37:13 von Astrid_Preuß
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