Hallo,
wir stehen vor einem Rätsel mit einem jugendlichen gewerblichen Arbeitnehmer im BAULOHN LODAS.
LODAS rechnet grundsätzlich 2,5 Urlaubstage im Monat hoch, auch wenn dieser am 12.08. (also unter dem Monat) ausscheidet. Was ja in diesem Fall nicht richtig ist und sehr auf der Lohnabrechnung verwirrt.
Sprich auf der Lohnabrechnung stehen in der Baulohn Urlaubstabelle jetzt 20,00 Tage zur Verfügung (17,50 bis einschl. 07/25 plus 2,5 für 08/25). Es dürfetn bis zum 12.08. aber bur 18,50 Tage Urlaubsanspruch sein!
Welche Lösungen gibt es hier?
Danke für hilfreiche Ideen dazu.
Hallo,
für jugendlich gewerbliche Arbeitnehmer besteht ein grundsätzlicher Urlaubsanspruch von 30 Tagen - unabhängig von den Arbeitstagen.
Eine anteilsmäßige Berechnung findet immer dann statt, wenn der Mitarbeiter unterjährig eintritt.
Bei Unklarheiten können Sie uns auch gerne über einen anderen Service-Kanal kontaktieren.
Danke für Ihre Antwort. In diesem Fall tritt der jugendliche gewerbliche Arbeitnehmer unterjährig aus.
Wir haben jetzt auf der Lohnabrechnung 20 Urlaubstage zur Verfügung angezeigt bekommen. Es dürften aber nur 18,5 Urlaubstage sein, da er auch unter dem Monat austritt (zum 12.08.2025) Von den 20 angezeigten Urlaubstagen bleiben jetzt noch 2 Tage auf der Lohnabrechnung stehen, als ob er diese noch nehmen dürfte.
Das gewährt ihm die SOKA Bau aber nicht. Es kam als Klärfall und zu viel genommener Urlaub zurück (was ja auch logisch ist).
Danke für Ihre weitere Rückmeldung.
Sind das nicht mehrere Sachverhalte?
- Auf der Abrechnung: eine automatische Kürzung des Urlaubsanspruchs ist doch nur bei unterjährigem Eintritt möglich. Bei Austritt müssten Sie selber rechnen und den gekürzten Urlaubsanspruch in den Personaldaten erfassen.
- Anspruch besteht auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Bei 30 Tagen Anspruch müssten Sie auf 17,5 Tage kommen (30/12x7).
Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden - somit hat der Azubi Anspruch auf 18 Tage.
- haben Sie die Baulohn-Maske für Azubis gefüllt? Hierüber teilen Sie der Soka mit wieviel Urlaub der Azubi genommen hat.
LG
Anne Koch
Danke für die Impulse.
Es geht hier NICHT um einen Auzubildenden, sondern wie oben geschrieben um einen jugendlich gewerblichen Arbeitnehmer.
Austritt ist der 12.08.2025 und nicht der 31.07.2025. Bei Austritt 31.07.2025 wären es 17,5 Urlaubstage. Bei Austritt 12.08.2025 müsste noch ein Tag dazu kommen, also 18,5 Urlaubstage (1 Urlaubstag pro 12 Beschäftigungstage).
Das Programm rechnet aber 20,0 Tage statt 18,5 Tage hoch - das genau ist ja unser Problem!
Bei jugendlichen gewerblichen Arbeitnehmern muss auch immer die obere Urlaubszeile gefüllt sein! und es muss UJ oder UA UND BS 71 erfasst werden. Wenn wir die obere Urlaubszeile korrekt ausfüllen und auf 18,5 Tage Anspruch setzen wird die Baulohn Urlaubsberechnung auch komplett "zerschossen".
wären 18,5 nicht auf 19 zu runden? 🤔
Das Programm rechnet den Urlaub Baulohn auf 18,5 und rundet nicht auf. Es geht hier NICHT um einen Auzubildenden.
Ah sorry, ich hab nur Jugendlich gelesen und mein Hirn hat einen Azubi draus gemacht.
Ich hab den Sachverhalt jetzt mal in einem Baulohn-Mandanten nachgebildet. Bei mir bleibt als Resturlaub 18,5 Urlaubstage bei 222 Beschäftigungstagen.
Haben Sie eventuell auch Abweichungen in den Beschäftigungstagen?
(ich gehe mal davon aus, dass Resturlaub aus dem Vorjahr nicht besteht...)
Hallo Sokrates,
Danke für die Rückantwort. Bei jugendlichen gewerblichen Arbeitnehmern werden grundsätzlich gar keine Beschäftigungstage geschrieben bzw. hat das keine Auswirkung.
Das kann ich nicht beurteilen, da ich bisher keine jugendlichen gewerblichen Arbeitnehmer abgerechnet habe.
Die Probeabrechnung hat mir Lodas so ausgespuckt, wenn ich im Baulohn die Mitarbeitervariante 17 (gewerbl. Arbeitnehmer, jugendlich) wähle.
Falls Sie einen Andruck der Beschäftigungstage auf der Abrechnung hätten - unabhängig von Auswirkung oder nicht - könnten Sie daran erkennen, wieso bei Ihnen als Resturlaub 20 Tage stehen (denn dann müsste die Anzahl der Beschäftigungstage auch größer sein).
LG
Anne Koch
Hallo @SchöLauLau,
gerne möchten wir den Sachverhalt einmal gemeinsam mit Ihnen besprechen.
Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns.