Liebe Kollegen,
ich habe eine Frage zur Pauschalen Versteurung bei den Minijobbern. Bisher übernimmt der Arbeitnehmer die Pauschale Besteuerung, auch unsere Rentner. Nun soll das geändert werden, dass die bei den Rentnern die Pauschale besteuerung der Arbeitgeber übernimmt - bei den restlichen Minijobbern die in der Pauschalen Besteuerung liegen soll aber weiterhin der Arbeitnehmer den Betrag übernehmen. Geht das überhaupt unterschiedlich in einer Firma?
Eine weitere Frage, kann ich diesem Wechsel von Arbeitnehmer auf Arbeitgeber einfach im Jahr vollziehen?
Liebe Dank und liebe Grüße
Hallo @AnniT2020 ,
Sie können unter Personaldaten-Steuer-Steuerkarte-Allgemeine Daten unter Angaben zur Besteuerung geringfügig entlohnt beschäftigter Arbeitnehmer bei- Übernahme Pauschsteuer durch Arbeitnehmer: keine Übernahme durch Arbeitnehmer
wählen. Dann zahlt der Arbeitgeber.
Die zweite Frage kann ich rechtlich nicht beantworten.
Ich würde es durchaus unterjährig machen, weil niemand einen Nachteil hat und das Finanzamt die Steuer erhält, die es erhalten soll.
Viele Grüße
Sailor
Vielen Dank, ja wo weiß ich - nur kann ich das bei MA A - Übernahme Arbeitgeber und bei MA B - Übernahme Arbeitnehmer machen? Also unterscheidlich in einer Firma?
Stimmt, so betrachtet hat niemand einen NAchteil.
DANKE
Wahrscheinlich ist es bei Ihnen, wie auch bei uns, auf Mandantenebene gesteuert, wie es gemacht werden soll. Dann müssen Sie nur diejenigen gegensteuern, die nicht so laufen sollen.
Wenn nichts gesteuert ist, können Sie es bei jedem Arbeitnehmer einzeln steuern.
Vielen Dank, aber grundsätzlich ist es möglich das nicht einheitlich sondern individuell zu handhaben pro MA?
Das ist eine arbeitsrechtliche Frage, die ich nicht beantworten kann. Ich kann nur beschreiben, wie es technisch geht.
Danke, vielleicht gibt es hier Praxisbeispiele!
Vom Grundsatz hat der AG alle AN gleich zu behandeln. Ob die Auslegung des AG "nur Rentner erhalten die 2 % vom AG" vor einem Arbeitsgericht erfolgt haben wird, ist wiederum eine andere Frage. Immer wenn ein AG Ausnahmen macht, weisen wir unsere Mandanten auf den Gleichheitsgrundsatz hin und für alles andere hat der AG die Haftung. Schließlich muss erst einmal ein AN wegen des Verstoßes des Gleichheitsgrundsatz klagen. Welcher Minijobber würde dies tun?