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Unterbrechung für Meisterschule

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letzte Antwort am 10.02.2025 12:56:14 von AS1603
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AS1603
Einsteiger
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Hallo,

ich hatte dieses Thema schon mal im Oktober gestartet, weil ein Mitarbeiter über den Winter die Meisterschule besucht und ich nicht so recht wusste, wie ich das eingeben soll. Ich hatte mich dann doch für den Ausfallschlüssel "AM" entschieden, wenn es den schon extra gibt,  mit Unterbrechung über den Monat November hinaus, weil ich den Mitarbeiter ja eigentlich nicht entlassen wollte, sondern er nur über die Wintermonate für die Meisterausbildung unterbricht...außerdem hat er im November noch etwas Inflationsprämie erhalten und im Dezember kam automatisch die Jahressonderzahlung (nur kein Arbeitsentgelt mehr), das ist aber nicht viel bei uns. Ich dachte mir, das Programm macht dann schon die richtigen Meldungen.... 

Jetzt hab ich aber prompt ein Schreiben von seiner Krankenkasse erhalten, dass ich ihn nachträglich zum 30.11. abmelden muss und auch die im Januar erhaltene Jahresmeldung stornieren soll....super.....kann ich denn jetzt nachträglich einfach das Austrittsdatum 30.11. ins Programm eingeben, er hat im Dezember ja noch eine Sonderzahlung erhalten...oder soll ich meine ganzen 'AM's mit 'UF' überschreiben und kommt dann überhaupt eine automatische Abmeldung? Das ist jetzt wieder mal so ein typischer Fall von Bürokratie, die ich bei uns so liebe...

Bitte um Hilfe!

cro
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Alle Eingaben nach dem 30.11. löschen und dann austreten lassen.

 

Und vielleicht die Dez-Zahlung noch mit in den Nov nehmen?

 

Oder eine Zahlung nach Austritt im Dez durchführen und nur den letzten Abrechnungsmonat hochsetzen.

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AS1603
Einsteiger
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Ok,

danke für die schnelle Antwort. Dann trag ich also einen ganz normalen Austritt in der Schnellerfassung zum 30.11. ein, dann zieht er hoffentlich die automatische Einmalzahlung des Dezembers von selbst in den November und storniert die Jahresmeldung, oder?

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Uwe_Lutz
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Moin,

 

ist denn arbeitsrechtlich die Beschäftigung beendet?

 

Nur weil die KK sagt, "Wir brauchen eine Abmeldung zum 30.11." muss dies nicht stimmen. Welche Informationen liegen der Krankenkasse vor? Wenn ein unbezahlter Urlaub vorliegt, läuft das Beschäftigungsverhältnis einen Monat weiter und es erfolgt eine 34er Unterbrechungsmeldung mit einem Monat Versatz und keine 30er Abmeldung.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

AS1603
Einsteiger
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Guten Morgen,

der Mitarbeiter macht eigentlich nur eine unbezahlte Unterbrechung wegen Ausbildung zum Meister und ist ab April wieder ganz normal da...deshalb habe ich ab 1.Novembe als Ausfallschlüssel AM (Ausbildung zum Meister) eingegeben und darauf vertraut, dass das Programm dann schon die richtigen Meldungen absetzt....jetzt kam aber der Brief von der Barmer, ich soll ihn zum 30.11. entlassen mit Abmeldegrund 30, und Jahresmeldung stornieren....

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@AS1603  schrieb:

jetzt kam aber der Brief von der Barmer, ich soll ihn zum 30.11. entlassen mit Abmeldegrund 30, und Jahresmeldung stornieren....


Und auf welcher Grundlage hat die Barmer dies geschrieben? Wissen die, dass nur eine Unterbrechung für die Meisterschule vorliegt? Vermutlich eher nicht...

AS1603
Einsteiger
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Ich habe auf den Brief hin eine mail an die Barmer geschrieben mit Erklärung, aber darauf wurde in der Antwortmail nicht eingegangen, nur das gleiche, was sie im Brief auch schon geschrieben hatten....

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rschoepe
Experte
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Einfach nochmal die gleiche Antwort zurück ergänzt um die Forderung, dass die Barmer bitte die rechtliche Grundlage nennen soll, auf die sie ihre Forderung stützt. Dann muss nämlich ein höherqualifiziertes Paar Augen über den Fall schauen.

Ansonsten können die Krankenkassen die entsprechenden Meldungen übrigens auch selbst ins System einstellen. Macht aber natürlich mehr Arbeit als ein Standardbrief, in dem man das von uns fordert.

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AS1603
Einsteiger
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Ja natürlich, 

stattdessen geht es jetzt lieber dreimal hin und her...

vor der Digitalisierung hatte man halt einen Ansprechpartner und hat das direkt mit dem geklärt, jetzt kann man halt leider nicht mehr auf das "System" zugreifen, geht nur noch die digitale Übermittlung...ich sag ja, die Bürokratie ist mehr anstatt weniger geworden, aber danke nochmal an alle, die geantwortet haben!

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letzte Antwort am 10.02.2025 12:56:14 von AS1603
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