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Unbezahlte Fehlzeit

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letzte Antwort am 02.10.2026 12:03:37 von NaJu2008
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guia05
Beginner
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Hallo Community,

ein Mitarbeiter hat einen Krankenschein abgegeben, an dem erhebliche Zweifel bestehen. Bis die Sache geklärt ist wird keine Lohnfortzahlung geleistet. Welchen Fehlzeitgrund gebe ich ein? Unbezahlte Fehlzeit, unwiderrufliche bezahlte Freistellung oder ganz was anderes? Danke 

GLH
Fachmann
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K_Wolf
Aufsteiger
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Man sollte hier ggfls. noch die Krankenkasse des Mitarbeiters ins Boot nehmen, und die AU anzweifeln.


Im besten Fall wird Kollege zum Amtsarzt geschickt, wenn die Erkrankung länger anhält.

Zumindest erhält man als Arbeitgeber dann eine Info, was dabei rausgekommen ist.

 

Das Verhältnis schein eh schon verloren, wenn direkt der Anwalt um Stellungnahme gebeten wird...

NaJu2008
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unbezahlte Fehlzeit!

 

Eine unwiderrufliche Freistellung wäre nur bei einer Kündigung ohne Aussicht dieser wieder aufzuheben zutreffend.

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rschoepe
Experte
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@NaJu2008  schrieb:

Eine unwiderrufliche Freistellung wäre nur bei einer Kündigung ohne Aussicht dieser wieder aufzuheben zutreffend.


Ich habe sie auch schon bei einem AN genutzt, der für den Besuch der Meisterschule freigestellt war. In jedem Fall sollte hier aber ein Schreiben des AG vorliegen, dass der AN mit/ohne Fortzahlung der Bezüge freigestellt wird.

@guia05, ich vermute aber, du meinst unbezahlte Freistellung?

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NaJu2008
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Bitte aber unterscheiden zwischen unwiderruflicher und widerruflicher Freistellung!

 

Eine Freistellung für den Besuch der Berufsschule ist widerruflich -egal ob bezahlt oder nicht. Der AN kommt schließlich nach der Berufsschulphase wieder zurück.

 

Die unwiderrufliche Freistellung hat Auswirkungen auf die Unfallversicherung.

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letzte Antwort am 02.10.2026 12:03:37 von NaJu2008
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