Hallo zusammen,
Ich habe einen Angestellten der Ende des Jahres einen Monat in unbezahlte Freizeit geht. Nun soll er das ihm fehlende Gehalt ( 4000€) ab diesen Monat monatl 1000€ ausgezahlt bekommen ..
So einen Fall hatte ich noch nie. Darf ich das denn? Und wenn ja wie Schlüssel ich denn?
Tausend Dank schonmal
Hallo 🙂
kurze Hinterfragung: also bekommt der AN kurzfristig für einen bestimmten Zeitraum eine Gehaltserhöhung? Ich würde da nicht das Problem sehen.
Habe vergessen zu erwähnen das es sich um einen Geschäftsführer handelt.
Trotzdem kein Problem?
Wenn der GF doch das Geld sowieso bekommt, wieso dann eine unbezahlte Fehlzeit? Dann kann er doch auch den Monat normal bezahlt werden, kommt nur einfach nicht?
Ich würde es wie @mhaas machen.
Den Monat weiter bezahlen und sagen "Überstundenabbau", Sonst bedarf es natürlich der Prüfung ob er das einfach selber bestimmen darf (§ 181 BGB) oder ob es dazu einen Beschluss geben muss sofern es ein GesGF ist...
Isch schließe mich dem an. Wer weiß den am Ende, ob der Geschäftsführer da war oder nicht. In der Regel führt der doch keine Arbeitszeitaufzeichnungen.