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Unbezahlte Fehlzeit vorher auszahlen lassen

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letzte Antwort am 14.08.2020 13:50:31 von t_r_
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Jones
Einsteiger
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Hallo zusammen, 

 

Ich habe einen Angestellten der Ende des Jahres einen Monat in unbezahlte Freizeit geht. Nun soll er das ihm fehlende Gehalt ( 4000€) ab diesen Monat monatl 1000€ ausgezahlt bekommen .. 

 

So einen Fall hatte ich noch nie. Darf ich das denn? Und wenn ja wie Schlüssel ich denn? 

 

Tausend Dank schonmal 

zwieselzwack
Einsteiger
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Nachricht 2 von 6
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Hallo 🙂

 

kurze Hinterfragung: also bekommt der AN kurzfristig für einen bestimmten Zeitraum eine Gehaltserhöhung? Ich würde da nicht das Problem sehen. 

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Jones
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Habe vergessen zu erwähnen das es sich um einen Geschäftsführer handelt. 

 

Trotzdem kein Problem?

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mhaas
Erfahrener
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Wenn der GF doch das Geld sowieso bekommt, wieso dann eine unbezahlte Fehlzeit? Dann kann er doch auch den Monat normal bezahlt werden, kommt nur einfach nicht?

Lang may yer lum reek
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zwieselzwack
Einsteiger
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Ich würde es wie @mhaas machen. 

 

Den Monat weiter bezahlen und sagen "Überstundenabbau", Sonst bedarf es natürlich der Prüfung ob er das einfach selber bestimmen darf (§ 181 BGB) oder ob es dazu einen Beschluss geben muss sofern es ein GesGF ist... 

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 6 von 6
117 Mal angesehen

Isch schließe mich dem an. Wer weiß den am Ende, ob der Geschäftsführer da war oder nicht. In der Regel führt der doch keine Arbeitszeitaufzeichnungen.

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letzte Antwort am 14.08.2020 13:50:31 von t_r_
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