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Umzugskosten nach Beleg steuer- sv-frei erstatten

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letzte Antwort am 25.09.2024 13:42:51 von lohnexperte
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Sylvia-1
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Nachricht 1 von 9
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Hallo liebe Lodas-Community,

 

ein neuer Kollege ist aus Spanien berufsbedingt nach Deutschland umgezogen.

Er hat Umzugskosten lt. Speditionsrechnung in Höhe von 3000 Euro, die ich ihm erstatten muss.

Kann ich das in voller Höhe steuer- u. sozialversicherungsfrei auszahlen - der Betrag ist ja lt. Rechnung belegt worden, und mit welcher Lohnart muss ich das abrechnen damit der Betrag auf der Lohnsteuerbescheinigung richtig erscheint.

 

Vielen Dank für eure Hilfe.

 

Liebe Grüße

Sylvia

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 9
398 Mal angesehen

Hallo Sylvia,


bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.
Rechtlich können wir nicht beurteilen, wie die Umzugskosten abgerechnet werden müssen.
Vielleicht hat jemand aus der Community hierzu noch einen Tipp?

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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NaJu2008
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Hallo,

 

ich habe auch den Fall, dass ich Umzugskosten steuerfrei erstatten will. Ich hatte mir mal mit der Stammlohnart für den Kindergartenzuschuss geholfen. Nur leider stand dann auf der Lohnsteuerbescheinigung auch tatsächlich "Kindergartenzuschuss" obwohl ich die Lohnart umbenannt hatte.

 

Leider sieht man ja vorher nicht was auf der Lohnsteuerbescheinigung draufsteht und nach der Dezemberabrechnung kann ich ja auch nicht nochmal alles kontrollieren.

 

Welche Stammlohnart ist also für die Erstattung von steuerfreien Umzugskosten anzuwenden damit auch ein korrekter Hinweis auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wird?

 

Es geht mir nicht um die rechtliche Beurteilung ob ich die Umzugskosten steuerfrei erstatten darf oder nicht!

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo @NaJu2008 ,

 

in welchem Feld der Lohnsteuerbescheinigung sind denn steuerfrei erstattete Umzugskosten auszuweisen?

 

Ich habe eine freie Nettobezugsart gewählt; und es erfolgt kein Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung. 🤔

 

Meines Wissens sind alle Nettobezugsarten, die auf die Lohnsteuerbescheinigung gehören, mit einer festen Nummer bei LODAS angelegt (`Bsp.: 9979 Verpflegungsmehraufwand).

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

 

 

 

 

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Lohnnutzer
Fortgeschrittener
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Ich habe auch eine der freien Nettoabzugsnummern angelegt.


Ohne Nachweis auf der Lohnsteuerbescheinigung 

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NaJu2008
Fortgeschrittener
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Ich wollte die Umzugskosten in dem Feld für sonstige Angaben (oder wie auch immer es genau heißt) angeben. Dort stehen ja auch immer die Kindergartenzuschüsse.

 

Ich hatte halt gedacht, dass wenn ich die Lohnart verwende und umbenenne, dann auch die Umbenennung auf der Lohnsteuerbescheinigung steht. Aber scheinbar wird hier auf den Text der Stammlohnart zurückgegriffen.

Denn mal ehrlich, welcher Arbeitnehmer "erinnert" sich zwei Jahre später, wenn er seine Einkommensteuererklärung macht, daran ob er einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zu den Umzugskosten erhalten hat, wenn dieser nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung steht.

 

Der Kindergartenzuschuss ist übrigens keine Nettobezugsart sondern als Bruttobezugslohnart angelegt.

 

Leider sieht man in den Lohnarten ja auch nicht ob und ggf. auch wo die auf der Lohnsteuerbescheinigung erscheinen.

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo @NaJu2008 ,

 

es wäre wirklich sehr nett, wenn Sie uns bei Gelegenheit mitteilen, in welchem Feld der Lohnsteuerbescheinigung (die sind alle nummeriert) die Kita-Zuschüsse ausgewiesen werden.

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2023-09-08-muster-ausdruck-elektronische-LSt-bescheinigung-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

Weiterhin wäre interessant, ob die Umzugskostenerstattungen tatsächlich in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt sein müssen. Haben Sie dazu eine Quelle?

 

Auch wenn es derzeit einen Trend zu geben scheint, alles elektronisch zu übermitteln bzw. abzuwickeln und damit die "Kontrolle" über ggf. stattfindende Rechtsmissbräuche zu verhindern, besteht meines Wissens im Rahmen der EinkommensteuerERKLÄRUNG die Pflicht, wahrheitsgemäß zu antworten. Und davon sollte man auch ausgehen. 😉

 

VG

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NaJu2008
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 9
172 Mal angesehen

Also bei den von Datev erzeugten Lohnsteuerbescheinigungen gibt es unterhalb der Anschrift des Arbeitgebers noch eine Feld "Raum für weitere Angaben". Dort stehen dann die im Kalenderjahr abgerechneten Kindergartenzuschüsse - sofern über die Stammlohnart 880 abgerechnet.

 

Die Kitazuschüsse müssen meines Wissens auch nicht in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt werden und trotzdem wird dies von Datev gemacht.

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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 9 von 9
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letzte Antwort am 25.09.2024 13:42:51 von lohnexperte
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