Hallo zusammen
wir haben einen neuen Mandanten bekommen
der Vorberater hatte auch mit Lodas abgerechnet
Wir haben die Daten aus dem RZ abgerufen
meine Frage wäre jetzt, wir erstelle ich eine Ummeldung?
Lohn und Gehalt wäre kein Problem gewesen. Mit Lodas keine Erfahrungen bis jetzt
Ich kann aus Ihrem Posting nicht ganz herauslesen, was Sie möchten, vermute aber einfach mal, dass Sie einen Mandanten von LODAS nach LuG übernehmen wollen:
Siehe Punkt 3.2.9
Lohn und Gehalt: Übernehmender Berater - Mandant unterjährig übernehmen
Für die Zukunft oder falls ich es falsch verstanden habe:
Mandantendatenübertrag: Das richtige Hilfe-Dokument finden
Danke für die schnelle Rückmeldung aber das meine ich nicht. Der Vorberater hatte auch mit Lodas abgerechnet. Nach der Übernahme zu uns , rechnen wir auch weiterhin mit Lodas ab.
was ich meine ist, ummeldenden damit die Mitarbeiter nicht doppelt bei der Krankenkasse angemeldet sind.
Wenn ich keine Ummeldung durchführe und die Mitarbeiter abrechne, werden diese bei der Krankenkasse doppelt angemeldet
Wie ich diese Ummeldung mit LuG erstellen, das ist kein Problem
nur mit Lodas🤷♀️
Eine doppelte "Meldung" passiert nicht, ja nur 1 Abrechnung erstellt wird. Die Betriebsnummer des Mandanten ändert sich ja nicht. Wenn unter Ansprechpartner, Betriebsnummer der neuen Kanzlei und das entsprechende Änderungsdatum (Beschäftigungsbetrieb bei UV etc.) gesetzt ist, wird den KK die neue Abrechnungsstelle mitgeteilt. Da ich gerade Lodas nicht vor mir habe, habe ich nicht im Kopf wo genau diese Einstellungen zu finden sind.
Ich habe bisher noch keine doppelten Meldungen gehabt.
Über temporäre Auswertungen (ode was es über Fachabruf?) habe ich mir immer alle Auswertungen einschließlich Vorjahr geholt und kann damit auch bei Fragen der KK die "Vergangenheit" sehen und Auskunft geben.
Hallo,
bei einem Mandantenübertrag von LODAS zu LODAS besteht für Sie kein Handlungsbedarf.
Bei Übertrag der Daten im DATEV-Rechenzentrum werden die erforderlichen Lohnkontowerte mit übernommen.
Die DEÜV Meldungen erfolgen nun über Sie, eine Ummeldung ist nicht nötig.
Bei ELStAM sieht es genauso aus:
Die Steuernummer des Arbeitgebers sowie die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers steuern die Rückmeldungen der ELStAM. Sie werden somit automatisch der neuen Mandantennummer, ab dem Tag des Übertrags, zur Verfügung gestellt.