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Ummeldung Neben-/Hauptarbeitgeber (LuG)

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letzte Antwort am 07.10.2021 14:29:05 von Lea76
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Nicole-
Aufsteiger
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Hallo und schönen Freitag,

 

Folgendes Problem:

Arbeitgeber A (Hauptarbeitgeber) hat den Arbeitnehmer seit 2019. Der Arbeitnehmer hatte sich nun Arbeitgeber B auf Minijob Basis gesucht. Die Anmeldung durch Arbeitgeber B war 08/2020 falsch. Arbeitgeber B hat sich auch als Hauptarbeitgeber gemeldet.

 

Das FA hat in 2020 den Arbeitnehmer darauf  hingewiesen. 

 

Arbeitgeber A hat keine Änderungen an der Möglichkeit Haupt-/Nebenarbeitgeber vorgenommen. 

 

Arbeitgeber B hat jetzt die Korrektur vorgenommen. Das FA hat den Arbeitnehmer bei Arbeitgeber A auf von Jetzt rückwirkend bis 01/21 auf Lohnsteuerklasse 6 umgestellt.

 

Das Gespräch mit dem FA ergab, dass es aktuell somit 2 Nebenarbeitgeber hat. Ich soll die Änderungen rückwirkend auf Hauptarbeitgeber umstellen. Nun wurde von meiner Vorgängerin aber nie eine Änderung als Nebenarbeitgeber vorgenommen.

 

Muss ich den Arbeitgeber A jetzt erst von 08/20 bis 12/20 auf Nebenarbeitgeber umstellen und dann ab 01/21 auf Hauptarbeitgeber? Oder muss ich da ganz anders an die Situation ran gehen?

 

Ich danke von mal im Voraus für die Hilfe und wünsche ein schönes Wochenende 🙂 !

 

Gruß Nicole

Lea76
Beginner
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Nachricht 2 von 7
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Hallo Nicole, 

 

also Arbeitgeber B ist von Beginn an auf Nebenarbeitgeber zu setzen und dementsprechend zu korrigieren.

 

Dann Arbeitgeber A über Änderung informieren und dieser muss dann den AN nochmal als Hauptarbeitgeber korrigieren. 

 

 Hatte genau den gleichen Fall und es hat ewig lange gedauert bis alles wieder richtig lief.

 

lg

Lea76

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Nicole-
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 7
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Danke für die Antwort.

 

Ich habe mir die Anleitung "Beschäftigungsverhältnis als Hauptarbeitgeber wiederherstellen" rausgesucht aber dies funktioniert nicht so wie es da steht oder ich bekomme eine Rückmeldung vom FA, dass die Meldung nicht verarbeitet werden konnte/bzw. nicht möglich ist.

 

Gruß Nicole

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TN
Fachmann
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Wieso kann AG B den AN in einem solchen Fall nicht einfach mit P versteuern.....

 

AG B sollte Ihnen dann wenigstens den Elstam-Meldeverlauf zur Verfügung stellen können, damit Sie hinterlegen können, ab wann Sie den AN wieder mit der ersten Steuerklasse im Elstam-Verfahren anmelden können....l

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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


um klären zu können, warum keine erfolgreiche Elstam-Anmeldung zurückgemeldet wird, benötigen wir Ihre Ordnungsbegriffe und Steuer-ID des Mitarbeiters.


Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Sachverhalt über die üblichen Servicekanäle an uns, damit wir Ihnen weiterhelfen können.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Nicole-
Aufsteiger
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Ich hab's endliche hinbekommen und es ging alles gut. 

Hab mich sogar beim FA erkundigt, ob die Meldung nun richtig drin ist.

 

Es gibt Tage da muss man einfach mal ne Nacht drüber schlafen damit es klickt macht.

 

Vielen Dank.

Gruß Nicole

Lea76
Beginner
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Nachricht 7 von 7
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Ja das ist so Nicole...aber dies wird nie wieder passieren und wenn dann weiss Du jetzt wie du aus der Nummer wieder raus kommst.

 

Es hört eben nicht auf das Lernen!!! Und das ist auch gut so!!!

 

LG 

Lea76

6
letzte Antwort am 07.10.2021 14:29:05 von Lea76
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