Hallo Freunde von LODAS!
Habe eine Arbeitnehmerin mit Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft.
Bei der Probeabrechnung bekomme ich ein DÜ-Protokoll zu U2-Erstattung.
Nach der endgültigen Abrechnung kommen nur Protokolle zu U1.
In der Übersicht (Auswertung 451) sind alle Daten enthalten.
Ist das ein Programmfehler oder brauche ich noch eine andere Auswertung (als 452) für U2?
Guten Morgen,
Du benötigst die Auswertungen 451 und 452, damit alles richtig abgebildet und erstattet werden kann. Vielleicht schlüsselst Du die fehlende Auswertung nachträglich ein und versuchst es zuerst über einen temporären Auswertungsabruf. Ansonsten wirst Du nicht um die Wiederholungsabrechnung für diese Mitarbeiterin kommen.
Viel Erfolg.
Ich denke aus meiner Anfrage ist zu erkennen, dass ich beide Auswertungen geschlüsselt habe!
In der Auswertung 451 ist die U2-Erstattung auch enthalten!
Die DÜ-Protokolle bekomme ich jedoch ausschließlich für U1-Erstattungen.
Ich habe jetzt im 3. Monat kein U2-DÜ-Protokoll erhalten obwohl es bei einer Probeabrechnung erscheint!
Guten Tag,
ich kann Ihnen zwar nicht auf Ihre Fragen antworten, erlaube mir aber freundlich, auf den Tenor Ihrer letzen Antwort Bezug zu nehmen:
Ich nehme an, dass Ihre mangelnde Freundlichkeit (zumal als Community-Neuling) @Constanze_GM gegenüber als Community-Erfahrenem (Kein "Guten Morgen (1), vielen Dank (2) für Ihre Antwort zu so früher Stunde" o. ä.) dem Vorosterstress geschuldet ist und Ihre Aussage
@Irmgartz-Werner schrieb:Ich denke aus meiner Anfrage ist zu erkennen, dass ich beide Auswertungen geschlüsselt habe!
nicht pampig (3) meint war?!
Viele Grüße und einen schönen Tag.
@Irmgartz-Werner schrieb:Ich denke aus meiner Anfrage ist zu erkennen, dass ich beide Auswertungen geschlüsselt habe!
In der Auswertung 451 ist die U2-Erstattung auch enthalten!
Die DÜ-Protokolle bekomme ich jedoch ausschließlich für U1-Erstattungen.
Ich habe jetzt im 3. Monat kein U2-DÜ-Protokoll erhalten obwohl es bei einer Probeabrechnung erscheint!
Hallo @Irmgartz-Werner,
Ihr Sachverhalt sollte von uns geprüft werden, damit wir Ihnen eine Lösung geben können.
Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Weg an uns.