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U2 - Abgang

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letzte Antwort am 08.02.2023 10:47:14 von Alexandra_Friedrich
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hößlevent
Beginner
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Nachricht 1 von 8
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Hallo,

habe folgendes Problem. Habe eine MA mit vollem Beschäftigungsverbot.

Jetzt hat die MA einen Abgang nach 4 Wochen  gehabt. Wenn ich jetzt die Schwangerschaft

raus lösche, kommt eine Stornierung der U2. Was muss ich machen damit die U2 drin bleibt oder ist die U2

dann hinfällig.

Danke für die Hilfe

Alex

bodensee
Experte
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Nachricht 2 von 8
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Die Schwangerschaft löschen wäre falsch, schließlich war Sie schwanger mit Beschäftigungsverbot. 

 

Aber die Daten ändern sich , wie lang galt das Beschäftigungsverbot, hier wird als Ende vermutlich der Tag des Abgangs einzugeben sein, das brauchen Sie aber schriftlich vom Arzt/Krankenhaus. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
hößlevent
Beginner
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Nachricht 3 von 8
231 Mal angesehen

Das habe ich gemacht, beim Beschäftigungsverbot 15.12.22-15.01.2023 eingegeben.

Aber die U2 wird im Dezember trotzdem storniert und im Januar kommt gar keine.

 

Mein Steuerberater hatte so einen Fall leider auch noch nicht.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 8
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Wichtig ist, dass Sie die Schwangerschaft nicht löschen sondern über den Haken "Fehlgeburt" beenden

 

Uwe_Lutz_0-1675422882487.png

 

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hößlevent
Beginner
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Nachricht 5 von 8
211 Mal angesehen

Das habe ich auch schon probiert, da haut es mir die U2 auch raus.

 

Weiß nicht was ich falsch mache

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bodensee
Experte
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Nachricht 6 von 8
175 Mal angesehen

Wenn wir nicht helfen können, gibt es einen Fehlerprotokoll ? Ansonsten die Datev anrufen die können Ihnen dann auf jeden FAll sagen was falsch läuft warum der Antrag auf Erstattung storniert wird. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
hößlevent
Beginner
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Nachricht 7 von 8
135 Mal angesehen

Habe ich gemacht, dankeschön

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 8
91 Mal angesehen

Hallo Alex,


beim Setzen des Hakens Fehlgeburt werden die Eingaben zur Mutterschutzfrist sowie zur Elternzeit gelöscht.

Etwaige Beschäftigungsverbote bleiben bestehen.


Bitte wenden Sie sich über unsere Servicekanäle an uns, damit wir uns den Sachverhalt mit Ihnen gemeinsam ansehen können.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.02.2023 10:47:14 von Alexandra_Friedrich
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