Hallo liebe Gemeinschaft,
Ich habe es nirgends richtig raus gelesen. Immer geht es nur um die AG Voraussetzungen. Wenn ich Angestellte habe, die privat versichert sind oder freiwillig gesetzlich, sind die dann auch U1 pflichtig? Spielt es eine Rolle ob die dann auch Gesellschafter einer GmbH sind? Bisher sind alle betreffenden AN in der U1 wie u2 mit "nicht pflichtig" eingetragen. Das kann doch nicht stimmen oder??
Klärt mich doch bitte mal auf 🙏
LG Theresa
Hallo,
auch privat Versicherte sind U2 und ggf. U1-pflichtig, wenn der Betrieb U1-pflichtig ist. Siehe z.B. hier:
Für privat kranken- und pflegeversicherte Arbeitnehmer ist die Krankenkasse zuständig, zu der die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt werden."
aus:
https://www.bkkmitte.de/bkk-aag/ausgleichsverfahren/haeufig-gestellte-fragen.html
Bei versicherungsfreien GFern (Statusfeststellungsverfahren) bin ich mir allerdings nicht sicher.
Gruß, vw
Egal ob pflichtig- oder freiwillig- oder privatversichert versichert besteht natürlich U1 und U2 Pflicht (wenn der Betrieb U1-Pflichtig ist)
Ausnahme: ab-Pflichtige Ges Geschäftsführer sind nur U2 pflichtig. Ich weiß nicht ob es hier Ausnahmen gibt. Das ist zu prüfen
Okay danke.