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Tippspiel

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letzte Antwort am 19.05.2026 11:05:01 von lohnexperte
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Corinna0865
Einsteiger
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Nachricht 1 von 8
485 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

eine Mandantin möchte für Ihre Mitarbeiter ein Tippspiel für die Fußball-WM (wie: Alle gegen Pistor) anbieten. Am Ende der WM sollen die besten Tipper einen Gewinn erhalten.

 

Gewinnhöhe 100 EUR/50 EUR und 25 EUR - Übergabe der Gewinne nicht im Rahmen einer Betriebsveranstaltung.

 

Müssen diese Gewinne versteuert werden?

 

Vielen Dank für die Mithilfe.

 

Corinna U.

 

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 8
468 Mal angesehen

Geld = immer Entgelt, immer steuer/sv-pflichtig.

 

Gutscheine bis 50 € = innerhalb der Sachbezugsgrenze = wenn keine weiteren anzurechnenden Sachbezüge und nicht von "verbotenen" Anbietern (z.B. Amazon), steuer/sv-frei.

 

Gutschein wie oben, aber mehr als 50 € = über 37 b EStG (30 % pLSt) abrechenbar (Abrechnung von Netto-Sachzuwendungen - DATEV Hilfe-Center)

LG
VM
Corinna0865
Einsteiger
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Nachricht 3 von 8
450 Mal angesehen

Vielen Dank für die schnelle Info.

 

Die Gewinne sollen in Form von Gutscheinen vergütet werden.

 

Monatliche Tankgutscheine werden bereits mit 50 EUR an die AN ausgegeben...

 

VG 

Corinna U.

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 4 von 8
392 Mal angesehen

Hallo @Corinna0865 ,

 

auch wenn das nicht Inhalt Ihrer Frage war (und angesichts dessen, dass wahrscheinlich über § 37 b EStG "sehr teuer" abgerechnet werden muss):

 

Vielleicht kann man das auch so gestalten, dass die Gewinngutscheine nicht an die Gewinner ausgegeben werden, sondern als Spende an von den Gewinnern benannte gemeinnützige Vereine überwiesen werden:

 

WIN-WIN-WIN:

 

Der Arbeitgeber spart pauschale Lohnsteuer und SV-Abgaben (und könnte diese Ersparnis auf die Gewinnsummen aufschlagen). Der gemeinnützige Verein erhält eine Spende. Der Mitarbeiter gewinnt ein gutes Gewissen und Anerkennung beim sowie den Dank des gemeinnützigen Verein(s).

 

(Voraussetzung ist allerdings, dass man ob einer solchen Gestaltung noch ruhig schlafen kann und kein schlechtes Gewissen hat, weil man den klammen Sozialsystemen und dem wehrhaften Staat die ersparten finanziellen Mittel nicht zukommen lässt.)

 

VG

 

 

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björn
Experte
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Nachricht 5 von 8
372 Mal angesehen

Ich würde hier sagen, dass jeder der am Tippspiel teilnehmen möchte einen Wetteinsatz von ca. 5 € etc. vornimmt und am Ende wird das Geld entsprechend an die Gewinner ausgeteilt.

 

Damit müssten Sie sich über Steuer und SV keine Gedanken machen.

Corinna0865
Einsteiger
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Nachricht 6 von 8
306 Mal angesehen

Vielen Dank für die rege Beteiligung.🥅

 

Ich habe Ihre Vorschläge an die Mandantin weitergeleitet. 🏆

 

Vielleicht werden damit Spenden generiert...

 

VG Corinna U.

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Moonshine
Fachmann
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Nachricht 7 von 8
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Wo gewinnt da der Arbeitnehmer? Der hat davon keinen Vorteil und bekommt auch keine Spendenquittung. Also ich würde das als schlechtestes Ergebnis sehen.

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 8 von 8
266 Mal angesehen

@Moonshine  schrieb:

Wo gewinnt da der Arbeitnehmer? Der hat davon keinen Vorteil und bekommt auch keine Spendenquittung. Also ich würde das als schlechtestes Ergebnis sehen.


Richtig, es ist eben Ansichtssache, was ein "gutes" oder ein "schlechtes" Ergebnis ist ;).

 

 

 

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letzte Antwort am 19.05.2026 11:05:01 von lohnexperte
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