Hallo,
ich habe einen Mitarbeiter, der innerhalb der ersten 4 Wochen der Beschäftigung, krank wurde. Die vollen Tage habe ich mit dem AS K6 erfasst. Wie verhält es sich aber bei anteiligen Tagen (mehrstündigen Arztgänge an einem Tag)?
Beste Grüße
F/P
Worauf zielt die Frage ab?
Ob der Arbeitgeber den Arztbesuch als Arbeitszeit wertet heißt bezahlt oder abzieht? Das geht für mich ins Arbeitsrecht.
Wir handhaben es hier wie der Mandat es aufgibt.
Mit der Krankenkasse hat eine mehrstündige Arztbehandlung - heißt kein voller Krankentag - nichts zu tun. Heißt kein Krankengeld in den ersten vier Wochen und keine Erstattung nach AAG danach.
Reicht ein Mandant uns solche Nachweise (Mitarbeiter war XY Stunden in der Arztpraxis) ein werden die nicht für AAG oder erfasst.
Hallo,
in der ersten 4 Wochen erhält der Arbeitnehmer ja bei Krankheit keine Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Gilt das nur bei Krankheit (vollen Arbeitstagen) oder auch bei Arztgängen (Nachbehandlung Krankheit)?
Beste Grüße
F/P
Bei Krankheit erhält der Arbeitnehmer in diesem Fall Krankengeld von der Krankenkasse . Arztbesuch sind keine Arbeitsunfähigkeit also zahlt auch die Krankenkasse nicht.
Für mich haben Arztbesuche - in den ersten 4 Wochen und danach - aus diesem Grund gar nichts mit einer Arbeitsunfähigkeit zu tun.
Zahlt dieser Arbeitgeber denn sonst bei Arztbesuchen?
Aus meinen Erfahrungen ist das meistens nicht so.
Ob der Arbeitgeber Arztbesuche die Arbeitszeit abzieht oder zahlt hat nichts mit der Krankenkasse zu tun.
Bei AU in den ersten vier Beschäftigungswochen muss der Arbeitgeber nicht zahlen. Der Arbeitnehmer erhält Krankengeld.
Arztbesuche erfasse ich nicht in der Gehaltsabrechnung. Es gibt ja auch keine Lohnfortzahlungserstattung später.
Will der Arbeitgeber denn den Arztgang in der Arbeitszeit bezahlen? Ist seine Entscheidung.
Ich kenne keine gesetzliche Grundlage für eine Verpflichtung. Arbeitsrechtlich meine ich.
Ausnahme: Arbeitnehmer geht mittags zum Arzt weil es ihm nicht gut geht und wird ab nächsten Tag krankgeschrieben. Hier muss der Arbeitgeber den ganzen Tag bezahlen.
Ich kenne es sonst eher auch nicht das Arztbesuche Arbeitszeit sind.
Hier sind wir im Bereich Arbeitsrecht.
Wenn im Tarif- und/oder Arbeitsvertrag kein Ausschluss des Paragraphen 616 BGB vorgesehen ist, hat der AG den Tag zu bezahlen. Allerdings ohne Ersattungsansprüche nach dem AAG.
Ja wenn er den gesamten Tag abwesend ist.
Aber auch für einen Arztbesuch? Wenn ich zum Arzt gehe während der Arbeitszeit muss es der AG doch nicht auf jeden Fall zahlen .
Wenn ich nachlese greift der 616 BGB da nur sehr bedingt und ist nicht sehr aussagekräftig
Aber wie sie sagen Arbeitsrecht. Da wird nicht beraten .
Aber trotzdem interessiert es
Wenn der Artzbesuch medizinisch notwendig ist, ist das Freistellung mit LFZ.
Reine Vorsorgetermine zum Beispiel zählen zum "Privatvergnügen".
Hallo,
also ich nehme für mich als Antwort mit, dass Arztgänge, unabhängig zur Beschäftigung in den ersten 4 Wochen behandelt werden und nicht/nie in Form von Krankengeld von der KK an den AN gezahlt werden. Danke für die Info.
Beste Grüße
F/P