Hallo,
wenn jemand am 08.10.2023 in einer Arztpraxis als MTA anfängt, wie ist das dann mit der Sonderzahlung?
Wie anteilig muss das gerechnet werden?
Sind das dann anteilig 3 Monate oder 2 Monate und 23Tage?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo @Tanja534,
rechtlich können wir Sie leider nicht beraten.
Bitte nehmen Sie zur Klärung Ihres Sachverhalts Kontakt zu einem Experten für Arbeitsrecht auf.
wenn jemand am 08.10.2023 in einer Arztpraxis als MTA anfängt, wie ist das dann mit der Sonderzahlung?
Welcher Tarifvertrag ist eigentlich aktuell? Ich habe in Internet einen gefunden, wo der Anspruch auf die Sonderzahlung erst nach 6 Monaten der Betriebszugehörigkeit erworben wird.
Ich habe interessehalber mal im Internet nachgesehen. Im Manteltarifvertrag steht schon mal ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Vorerst ist ja zu klären ob eine Tarifbindung vorliegt. In solchen Fällen würde ich die Praxisinhaber fragen ob die eine Sonderzahlung zahlen wollen bzw müssen.
Ich kenne viele Praxen im beruflichen und privaten Umfeld die nicht zahlen