Hallo,
wir sind Dachdecker und nicht im Zentralverband. Für uns gelten nur die Allgem. Verbindlichen Tarifregelungen. Aus dem Tarifvertrag bin ich nicht 100% Schlau geworden.
Frage:
1. Das 13. Monatsgehalt ist nur für die Gewerblichen AN und nicht für die kaufmännischen Angestellten?
2. Die Vermögenswirksamen Leistungen gelten nur für Tarifgebiet West? Und wenn Sie gelten, muss der AG VWL anbieten oder nur was zulegen wenn der AN mit Vertrag ankommt?
3. An wen kann man sich wenden, wenn man Fragen zum Tarifvertrag hat und nicht im Zentralverband ist?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
Hallo ABrö,
vielleicht wenden Sie sich mal an die Soka Dach oder Ihre Handwerkskammer.....
bevor Sie Abrechnungen vornehmen.....
Gehe jetzt mal davon aus, dass Sie mindestens bei einer dieser Mitglied sein müssen...🤔
VG
Regi
Hallo,
mit der Soka-Dach habe ich auch schon gesprochen, die interessieren sich nur für die gewerblichen AN. Da Sie auch nur für diese Beitrag bekommen.
Gibt es bei den Dachdeckern nicht auch den Beitrag für kfm. Angestllten wie im Bauhauptgewerbe ?
Soweit ich das jetzt gesehen habe, fallen die kfm. Angestellten nicht darunter....
und es wird auch kein Beitrag abgeführt
Aber vielleicht gibt es hier ja jemanden der Baulohn Dachdecker macht und was dazu schreiben kann.
VG
Regi
Hallo ABrö,
13. Monatsgehalt gilt nur für gewerbliche Mitarbeiter, für kaufmännische Mitarbeiter gibt es keine Tarifregelungen. Das entscheidet entsprechend jeder Dachdeckerbetrieb selbst.
Der VL-AG-Anteil ist geregelt mit 25,92 Euro je Monat, unabhängig von gewerblich oder kaufmännisch.
https://soka-dach.de/service-hilfe/tarifvertraege/vermoegenswirksame-leistungen/
Eventuell können Sie sich an die zuständige Innung wenden. Ansonsten findet sich eine Übersicht der aktuellen Tarifverträge im Dachdeckerhandwerk unter https://soka-dach.de/service-hilfe/tarifvertraege/
Herzliche Grüße
Anne Koch