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Tantieme

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letzte Antwort am 23.06.2021 16:52:46 von t_r_
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carolae
Beginner
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Hallo,

 

ich arbeite mit Lohn & Gehalt V11.65 und möchte an einen GF eine Tanieme auszahlen. Der Leistungszeitraum ist bereits 2019. Kann ich das jetzt irgendwie dem Jahr 2019 zuordnen oder rechne ich es in 2021 ab. Die SV-Beiträge waren aber 2019 geringer und die Steuertabelle ja auch anders.

Wie sollte man das jetzt abrechnen. Tantieme 36.000 EUR

Danke im Voraus

 

t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

in LuG wird von der Datev als Standardlohnart die 4100 vorgeschlagen. 

 

Bei der Tantieme sollte es sich um einen sonstigen Bezug / Einmalbezug handeln, welcher bei Zahlung zu versteuern und auch mit Beiträgen zu belasten ist.

 

Viele Grüße

T. Reich

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lohnhilfe
Meister
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Steuerlich gilt immer das Zuflussprinzip.

 

SV-rechtlich gilt das Entstehungsprinzip - aber eine Tantieme für 2019 kann ja frühestens in 2020 feststehen, wenn 2019 abgeschlossen ist. Also kann eine Rückrechnung nach 2019 eigentlich auch gar nicht notwendig sein?

LG
VM
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t_r_
Allwissender
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Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt gilt auch in der Sozialversicherung das Zuflussprinzip.

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carolae
Beginner
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Danke

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bodensee
Allwissender
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Wie immer im Steuerrecht , es kommt darauf an : 

 

Im Steuerrecht wird auf die Fälligkeit der Tantieme abgestellt ( was ist in der Tantiemevereinbarung) festgelegt. .

 

Da im vorliegenden fall wohl kein Gesellschafter Geschäftsführer mit mehr als 50% Anteil gemeint ist- sonst wäre er ja sv frei- kann man das hier unter den Tisch fallen lassen. 

 

Ich wollte  es nur der Vollständigkeit halber erwähnt haben. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
t_r_
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Das "kommt drauf an" kann man direkt noch auf die anderen Rechtsgebiete beziehen.

 

Da im vorliegenden fall wohl kein Gesellschafter Geschäftsführer mit mehr als 50% Anteil gemeint ist- sonst wäre er ja sv frei- kann man das hier unter den Tisch fallen lassen. 

Der mit über 50% an der Gesellschaft beteilige GF könnte auch sv-pflichtig sein, wenn der Gesellschaftsvertrag entsprechende Regelungen vorsieht. 

 

Hurra, wir werden nie arbeitslos. 😁🙄

bodensee
Allwissender
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Da haben Sie vollkommen Recht, weiß ich ,aber noch weiter wollte ich nicht ausholen. 

 

Sonst haben wir das übliche dann sind wir bei Stimmrechtsübertragungen, disquotale Ausschüttungen usw. 

 

Ausufernd, endlos und immer das gleiche es kommt darauf an. 

 

Arbeitslos : in meinem Leben nicht mehr und es würde mich schwer wundern wenn sich in den nächsten Generationen hier etwas ändern würde. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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t_r_
Allwissender
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🤣🤣🤣

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8
letzte Antwort am 23.06.2021 16:52:46 von t_r_
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