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Systemwechsel

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letzte Antwort am 03.09.2021 15:05:58 von Gökhan_Aras
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Oona
Beginner
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Hallo!

 

ich habe die Arbeitnehmer wegen Systemwechsel zum 31.08.2021 abgemeldet. Nun möchte ich erreichen, dass die tatsächlichen Krankenkassenbeiträge gemeldet werden, obwohl für den Monat August bereits eine Beitragsschätzung abgegeben wurde. 

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

 

das Ersetzen einer Schätzung durch einen endgültigen Beitragsnachweis ist nach meiner Kenntnis nicht vorgesehen.

 

Hier müssten Sie die Differenz in Sep. melden oder die Beitragsschätzung manuell so korrigieren, dass keine Differenzen mehr entstehen.

 

Viele Grüße

T. Reich

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Jasmina25
Fortgeschrittener
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Hallo @Oona ! 

 

vielleicht hilft Ihnen das Dokument mit der Dok.-Nr.: 9226178 weiter. 

 

Viele Grüße Jasmina Reichert

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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wie von @t_r_ bereits beschrieben ist das Ersetzen einer Schätzung durch einen tatsächlichen Beitragsnachweis nur in Ausnahmefällen vorgesehen. 


Mit dem Monatsabschluss August wird eine Schätzung für September erstellt. Mit dieser werden neben den Schätzwerten von September, auch die Differenzen zwischen der Schätzung und den tatsächlichen Abrechnungswerten von August korrekt ermittelt und auch gemeldet. Der übernehmende Berater ist dann dafür zuständig, dass die korrekten Werte für September an die Krankenkassen gemeldet werden.


Das Vorgehen hierfür in Lohn und Gehalt ist im Dokument  wie von @Jasmina25 bereits genannt, zu finden.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 03.09.2021 15:05:58 von Gökhan_Aras
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