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Studentin und Vollzeitjob?

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letzte Antwort am 16.12.2024 12:57:21 von lohnhilfe
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H19B20s
Einsteiger
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Hallo liebe Community, 

 

eine potenzielle Arbeitnehmerin hat nach einer Vollzeitstelle gefragt. Sie ist noch immatrikuliert (Vollzeitstudium) möchte nebenbei einen Vollzeitjob. In der Woche möchte sie gern 35/40 Stunden arbeiten. Ein Kurs hat sie bereits erfolgreich beendet. Sie hat für das Studium noch kein Abschlusszeugnis erhalten. Aktuell studiert sich nur noch 2 Stunden in der Woche. 

 

Kann ich die Arbeitnehmerin als normale Angestellte abrechnen? (Auf Grund der Aussage von ihr, 2 Stunden Studium in der Woche) 

 

oder 

 

Betrachte ich die Tatsache, die Imma ist für ein Vollzeitstudium ausgestellt und kann auf Grund dessen nur einen Werkstudentenvertrag anbieten? 

 

Lieben Dank für eure Unterstützung! 

 

Weihnachtliche Grüße

🎄

 

Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

Wenn die Studentin eh nur 2 Stunden in der Woche studiert, wird es ihr wohl egal sein, wenn sie durch den Vollzeitjob ihren Werkstudentenstatus verliert. Sie wird auf das Geld angewiesen sein und muss nun ganz normal sv-pflichtig angemeldet werden.

vw
Erfahrener
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Nachricht 3 von 4
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Hallo,

beim Werkstudentenstatus muss das Studium im Vordergrund stehen also den Schwerpunkt darstellen. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall. Ergo voll SV-pflichtig in allen Zweigen der SV (PGS 101).

 

https://www.tk.de/resource/blob/2033352/da1ca4abc5b85b911090e04bb86798b8/beratungsblatt-beschaeftigung-von-studierenden-und-praktikanten-data.pdf

 

Gruß und einen schönen 3. Advent, vw 🎄

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
lohnhilfe
Meister
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Nachricht 4 von 4
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Der Werkstudentenstatus ist ein Privileg, das nur bei Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung und Einhaltung der maximalen Stundenzahl pro Woche gewährt werden kann. Es handelt sich dabei lediglich um eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung. Wenn also während eines Studiums mehr Stunden pro Woche gearbeitet werden, entfällt das Privileg.

LG
VM
3
letzte Antwort am 16.12.2024 12:57:21 von lohnhilfe
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