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Steuernummer bei Beschäftigung im Privathaushalt - beide Ehepartner haben Angestellte

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letzte Antwort am 22.11.2024 18:11:48 von Interceptor
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CVolz
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 4
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Guten Morgen zusammen,

 

wir haben folgende Fragestellung zur klären:  neue Mandantin, Privatperson, beschäftigt eine Assistenz (sv-pflichtig). Ihr Ehepartner hat ebenfalls einen sv-pflichtigen AN. Nun haben wir die Steuernummer für die Lohnabrechnung bei der Mandantin angefragt und die gemeinsame Steuernummer erhalten, über die ja auch schon der andere AN (beim Ehemann) abgerechnet wird.

 

Nun die Frage: geht  das überhaupt? Zwei (private) Arbeitgeber, zwei Betriebsnummern, aber nur eine Steuernummer?

 

Hat da jemand Erfahrungswerte?

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
149 Mal angesehen

Hallo Community,


hat ein Mitglied der DATEV-Community Erfahrungen zu einem solchen Fall, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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ulli_preuss
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 4
142 Mal angesehen

@CVolz 

Auch wenn es evtl. technisch machbar ist, wäre es nicht besser, für den Lohnsteuerbereich bei einem Ehegatten eine separate Steuernummer zu beantragen? 

Ich hatte mal einen Fall im Bereich der Umsatzsteuer. Ein Steuerpflichtiger hatte einen seiner VW Touareg an seine Schwiegereltern in Polen vermietet. Dafür gabs eine eigene Steuernummer.
 

Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
Interceptor
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
133 Mal angesehen

Wer ist Arbeitgeber bzw. Vertragspartner? Die Ehegatten oder jeweils Herr und Frau?

 

Nachdem ja wohl jeder für sich ein eigenständiger Arbeitgeber/Vertragspartner ist kann es nicht für beide die gleiche Steuernummer sein. Da muss es noch eine separate Steuernummer geben, denn sonst müsste man ja 2 Lohnsteueranmeldungen auf die gleiche Steuernummer übermitteln - was beim Finanzamt sicher Verwirrung stiften würde. 

 

Ich würde den Telefonhörer in die Hand nehmen und das mit dem Finanzamt abgleichen.

 

mfg

3
letzte Antwort am 22.11.2024 18:11:48 von Interceptor
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