Guten Morgen zusammen,
wir haben folgende Fragestellung zur klären: neue Mandantin, Privatperson, beschäftigt eine Assistenz (sv-pflichtig). Ihr Ehepartner hat ebenfalls einen sv-pflichtigen AN. Nun haben wir die Steuernummer für die Lohnabrechnung bei der Mandantin angefragt und die gemeinsame Steuernummer erhalten, über die ja auch schon der andere AN (beim Ehemann) abgerechnet wird.
Nun die Frage: geht das überhaupt? Zwei (private) Arbeitgeber, zwei Betriebsnummern, aber nur eine Steuernummer?
Hat da jemand Erfahrungswerte?
Hallo Community,
hat ein Mitglied der DATEV-Community Erfahrungen zu einem solchen Fall, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?
@CVolz
Auch wenn es evtl. technisch machbar ist, wäre es nicht besser, für den Lohnsteuerbereich bei einem Ehegatten eine separate Steuernummer zu beantragen?
Ich hatte mal einen Fall im Bereich der Umsatzsteuer. Ein Steuerpflichtiger hatte einen seiner VW Touareg an seine Schwiegereltern in Polen vermietet. Dafür gabs eine eigene Steuernummer.
Wer ist Arbeitgeber bzw. Vertragspartner? Die Ehegatten oder jeweils Herr und Frau?
Nachdem ja wohl jeder für sich ein eigenständiger Arbeitgeber/Vertragspartner ist kann es nicht für beide die gleiche Steuernummer sein. Da muss es noch eine separate Steuernummer geben, denn sonst müsste man ja 2 Lohnsteueranmeldungen auf die gleiche Steuernummer übermitteln - was beim Finanzamt sicher Verwirrung stiften würde.
Ich würde den Telefonhörer in die Hand nehmen und das mit dem Finanzamt abgleichen.
mfg