abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Steuerfreier Brillenzuschuss

12
letzte Antwort am 04.08.2020 13:31:45 von MaRo2020
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
cenzie
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 13
12930 Mal angesehen

Guten Morgen zusammen,

ist ein steuerfreier Zuschuss für eine verordnete Arbeitsplatzbrille ebenfalls über die Lohnabrechnung auszuzahlen?

Danke für Rückmeldungen vorab und einen schönen Tag wünscht

Christine Kundler

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 13
12302 Mal angesehen

Hallo Frau Kundler,

dies müssen Sie nicht zwingend über die Lohnabrechnung abbilden.

Der Arbeitgeber sollte sich aber das Attest vom Arzt für die Brille geben lassen und natürlich auch die Rechnung.

Wir haben hier Mandanten, die das über die Kasse z.B. gemacht haben und hier gab es bisher keine Probleme.

Gruß

Björn Niggemann

cenzie
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 13
12302 Mal angesehen

Hallo Herr Niggemann,

prima- danke für Ihre Rückmeldung.

Es reicht sicherlich die Kopie der Rechnung / Attest im Orginal?

Viele Grüße

Christine Kundler

0 Kudos
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 13
12302 Mal angesehen

Hallo Frau Kundler,

die Rechnung sollte im Original bei der Firma vorliegen und beim Attest weiß ich jetzt selber nicht ob das Original der Optiker behält oder nicht.

Gruß

0 Kudos
heckerlein
Fachmann
Offline Online
Nachricht 5 von 13
12302 Mal angesehen

Beitrag vom Nutzer gelöscht

cenzie
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 13
12302 Mal angesehen

Hallo Herr Niggemann,

Was aber, wenn die Rechnung nur in Kopie vorgelegt werden kann, da noch eine Zusatzversicherung besteht, welche auch ein Original der Rechnung haben wollen?

Wir zahlen nicht die komplette Rechnung, sondern einen Festzuschuss.

heckerlein​: ja, das mit dem Augenarzt hatte ich gelesen, vielen Dank für den Hinweis.

Viele Grüße

Christine Kundler

0 Kudos
lohnetc
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 13
12302 Mal angesehen

Was aber, wenn die Rechnung nur in Kopie vorgelegt werden kann, da noch eine Zusatzversicherung besteht, welche auch ein Original der Rechnung haben wollen?

Wir zahlen nicht die komplette Rechnung, sondern einen Festzuschuss.


heckerlein

Sachen gibt es ...

Dann wäre sicherlich noch zu prüfen, ob die Erstattung von PKV und AG nicht den tatsächlichen Aufwand übersteigt, sonst dürfte für die Differenz wieder Arbeitslohn vorliegen.

Dann noch hoffen, dass die Gesamtrechnung nicht als agB in der persönlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht wird. Hat zwar originär nichts mit der Lohnabrechnung zu tun, fällt einem aber evtl. einige Jahre später wieder vor die Füße und verursacht unnötige Arbeit.

0 Kudos
MaRo2020
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 13
11823 Mal angesehen

Guten Morgen,

wie sieht es denn mit Zuzahlungen für Sonnenbrillen aus?

 

Der AG, Bauhaupt, möchte für seine MA für Sonnenbrillen etwas dazu geben. Ein MA braucht eine mit 

Sehstärke. Wie wird das überhaupt gehandhabt - ist dies Sachbezug, gibt es Höchstgrenzen? Was kann 

der AG als Zuschuss zahlen? Auch bei den MA ohne Sehstärke.

 

LG

0 Kudos
renek
Meister
Offline Online
Nachricht 9 von 13
11803 Mal angesehen

@MaRo2020  schrieb:

 

wie sieht es denn mit Zuzahlungen für Sonnenbrillen aus?

 


Heikles Thema. Ist diese zwingend notwendig? Da wird BG, DRV und FA sicher nicht zustimmen. Damit ist diese schon einmal nicht wie die Bildschirmarbeitsplatzbrille zu behandeln. Andererseits kann auch § 3 Nr. 34 EStG nicht greifen, da sie nicht gesundheitsfördernd ist.

Meines Erachtens ist die Sonnenbrille gar nicht erstattungsfähig.

0 Kudos
MaRo2020
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 10 von 13
11779 Mal angesehen

Hallo, der AG wollte einen Zuschuss zu Sonnenbrillen leisten weil diese gerade im Sommer auf der Baustelle benötigt werden.

Laut Schreiben der BG gibt es für die "normalen Sonnenbrillen" einen Zuschuss.

LG

 

0 Kudos
renek
Meister
Offline Online
Nachricht 11 von 13
11775 Mal angesehen

@MaRo2020  schrieb:

Laut Schreiben der BG gibt es für die "normalen Sonnenbrillen" einen Zuschuss.

Gerade gesehen, BGBAU: Sonnenbrillenzuschuss
Zwar nur 20 Euro, aber immerhin...

Somit würde ich aber eher einen Zuschuss nach § 3 Nr. 34 EStG in Erwägung ziehen und den MA den Aufpreis Tönung selbst tragen lassen...

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 12 von 13
11721 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn ich das richtig sehe, erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss von der BG, wenn er seinen Mitarbeitern eine Sonnenbrille stellt.

 

Einem Mitarbeiter eine Sonnenbrille ohne Sehstärke zu stellen, macht aber Sinn, wenn der Arbeitnehmer nun einmal schon ohne Sonne eine Sehhilfe benötigt.

 

§ 3 Nr. 34 EStG dürfte leider nicht greifen, da es sich um keine nach SGB V zertifizierte oder den Kriterien des Spitzenverbandes der GKV entsprechende Maßnahme handeln dürfte. An dem Punkt, würde ich allerdings einmal die BG und ggf. auch die betroffene Krankenkasse ansprechen.

 

Im Weiteren wäre ich allerdings an dem Punkt, dass hier der Arbeitsschutz für mich überwiegt. Die BG gibt dem Arbeitgeber sogar einen Zuschuss, wenn er die Arbeitnehmer durch eine Sonnenbrille schützt. Und ein Schutz ist bei einem Arbeitnehmer mit Sehhilfe nun einmal nur gegeben, wenn er eine Sonnenbrille mit Sehstärke trägt.

 

Zur Orientierung der maximalen Erstattungshöhe wäre ich dann wieder bei § 3 Nr. 34 EStG.

 

Dieses sind meine persönlichen Betrachtungen und mit Vorsicht zu verwenden. Gerade wenn einige Arbeitnehmer betroffen sein sollte, wäre eine Anrufungsauskunft sicher sinnvoll.

 

Viele Grüße

T. Reich

0 Kudos
MaRo2020
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 13 von 13
11704 Mal angesehen

Das ist ein guter Ansatz!

Im besten Falle wäre es also durchaus möglich bis 600€ die Brille zu erstatten? Da werde ich den AG

bitten sich nochmals bei der BG zu informieren.

Danke!

 

0 Kudos
12
letzte Antwort am 04.08.2020 13:31:45 von MaRo2020
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage