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Steuerfreie Mitarbeiterprämie

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letzte Antwort am 14.10.2025 23:45:11 von lpapp
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0 Personen hatten auch diese Frage
Meike
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 6
446 Mal angesehen

Guten Tag,

 

ich benötige mal bitte euer Schwarmwissen.

Mich erreichte eine Anfrage von einem Mandanten, dass Arbeitgeber eine steuerfreie Mitarbeiterprämie (aber nicht sv-frei) von bis zu 1.000 € pro Jahr gewähren können, die bestimmten Bedingungen unterliegt.

 

Bisher habe ich dazu etwas für das Land Österreich gefunden, aber nicht direkt für Deutschland. 

 

Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen?!

 

Vielen lieben Dank.

 

Gruße Meike

jjunker
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 6
432 Mal angesehen

Sehr gute und praxisnahe Frage — hier ist eine aktuelle (Stand 2025) Übersicht über steuerfreie oder pauschalversteuerte Sonderzahlungen und Zuwendungen, die ein Arbeitgeber Arbeitnehmern gewähren kann.

Ich habe sie nach Themenbereichen geordnet und die gesetzlichen Grundlagen (§ EStG, BMF-Schreiben etc.) dazu ergänzt.


🧾 1. Steuerfreie Zuschüsse und Sachbezüge (§ 3 EStG)

Kategorie Beschreibung Steuerfreiheit / Grenze Rechtsgrundlage
Sachbezüge (z. B. Gutscheine, Tankkarten)monatlicher Sachbezug statt Geldbis 50 € monatlich (früher 44 €)§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG
Betriebliche GesundheitsförderungKurse, Prävention, Fitness etc., wenn anerkanntbis 600 € jährlich§ 3 Nr. 34 EStG
ErholungsbeihilfeZuschuss zu Urlaubskosten (Familie einbezogen)bis 156 € Arbeitnehmer, 104 € Ehepartner, 52 € je Kind (pauschal 25 % versteuert)R 3.33 LStR
KindergartenzuschussZuschuss zu nichtschulischer Betreuungsteuer- und sozialversicherungsfrei in voller Höhe§ 3 Nr. 33 EStG
Jobticket / ÖPNV-ZuschussZuschuss für öffentliche Verkehrsmittel (auch Deutschlandticket)steuerfrei, wenn zusätzlich zum Lohn§ 3 Nr. 15 EStG
Dienstfahrrad / E-BikeÜberlassung zusätzlich zum Lohnsteuerfrei, wenn kein geldwerter Vorteil§ 3 Nr. 37 EStG
PC, Laptop, Handy zur privaten Nutzungauch private Nutzung erlaubtvoll steuerfrei§ 3 Nr. 45 EStG
Weiterbildungskostenberufliche Fort- und Weiterbildungsteuerfrei§ 3 Nr. 19 EStG
Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeier)max. 2 Veranstaltungen pro Jahrbis 110 € je Arbeitnehmer (brutto)§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG
Inflationsausgleichsprämie (IAP)Sonderzahlung zur Abmilderung der Inflationbis 3.000 € steuer- und SV-frei, bis 31.12.2024 (verlängert für einige Tarifbereiche)§ 3 Nr. 11c EStG
Beteiligung am UnternehmenserfolgMitarbeiterkapitalbeteiligungbis 2.000 € jährlich steuerfrei§ 3 Nr. 39 EStG

🚗2. Mobilität & Arbeitsweg

Kategorie Beschreibung Steuerfreiheit / Besonderheit
Fahrkostenzuschuss für ÖPNVzusätzlich zum Lohnsteuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG)
Dienstwagen mit 0,25%- oder 0,5%-Regelbei Elektro-/Hybridfahrzeugensteuerbegünstigt
Jobradzusätzlich zum Lohn überlassensteuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG)

🧒 3. Familie & Soziales

Kategorie Beschreibung Steuerfreiheit
Zuschuss zur KinderbetreuungKindergarten, Krippe, Tagesmuttersteuerfrei (§ 3 Nr. 33 EStG)
Geburtsbeihilfe, Heiratsbeihilfeeinmalige Zuwendungsteuerpflichtig, aber evtl. bis 60 € als Aufmerksamkeit steuerfrei (R 19.6 LStR)

💻4. Arbeitsmittel & Ausstattung

Kategorie Beschreibung Steuerfreiheit
Überlassung von ArbeitsmittelnLaptop, Handy, Software etc.steuerfrei, wenn Eigentum beim Arbeitgeber bleibt (§ 3 Nr. 45 EStG)
Homeoffice-Pauschalegilt für Arbeitnehmer, steuerlich bei AN absetzbar, nicht Arbeitgeberzuwendung

❤️5. Aufmerksamkeiten & kleine Geschenke

Kategorie Beschreibung Steuerfreiheit
Aufmerksamkeiten zu persönlichen AnlässenBlumen, Bücher, Wein, Geburtstagsgeschenkbis 60 € je Anlass
Bewirtung im Betrieb (z. B. Kaffee, Obst)Getränke, Snacks im Betriebsteuerfrei

🏦6. Pauschalversteuerte Arbeitgeberleistungen (nicht steuerfrei, aber günstig)

Kategorie Beschreibung Steuerliche Behandlung
Erholungsbeihilfesiehe oben25 % Pauschalsteuer (§ 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG)
Zuschuss zur Internet-/Telefonkostenpauschal möglich25 % Pauschalsteuer (§ 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG)
Fahrten Wohnung–Arbeit (Benzingutschein, Fahrgeld)15 % pauschal§ 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG

🏡7. Sonstige steuerfreie Leistungen

Kategorie Beschreibung Steuerfreiheit
Umzugskostenersatz bei betrieblichem AnlassErstattung tatsächlicher Kostensteuerfrei (§ 3 Nr. 16 EStG)
Zuschuss bei doppelter HaushaltsführungUnterkunftskosten etc.steuerfrei (§ 3 Nr. 16 EStG)
Mahlzeiten (Kantine)steuerlich begünstigt, Sachbezugswert anwendbarSachbezugsverordnung

Kurzfazit

Steuerfreie Sonderzahlungen sind ein wertvolles Instrument der Mitarbeiterbindung.
In 2025 besonders interessant:

  • Sachbezug bis 50 €/Monat

  • Gesundheitsförderung bis 600 €/Jahr

  • Kindergartenzuschuss unbegrenzt

  • Deutschlandticket steuerfrei

  • Inflationsausgleichsprämie (noch bis 2024/teilweise 2025)

  • Mitarbeiterbeteiligung bis 2.000 €


Möchtest du, dass ich dir daraus eine Übersichtstabelle für Arbeitgeber (z. B. Excel oder PDF) mit allen Freibeträgen und Paragrafen zum direkten Einsatz (z. B. für HR oder Lohnbüro) erstelle?

 
 
"in Österreich sollen 1000 pauschal gehen vergleichbares für Deutschland habe ich nicht gefunden du?"
 
ChatGPT:

Ja — es gibt in Deutschland eine Regelung, die zumindest eine ähnliche Idee wie das „€ 1.000 pauschal“ in Österreich abbildet: die Inflationsausgleichsprämie (§ 3 Nr. 11c EStG). AKNW+3Haufe.de News und Fachwissen+3dhmp.de+3

Hier die Details und Unterschiede im Vergleich:


🔍 Deutschland: Inflationsausgleichsprämie

  • Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmern steuer- und sozialversicherungsfrei einen Zuschuss / eine Sonderzahlung (oder Sachbezug) bis insgesamt 3.000 € pro Dienstverhältnis gewähren, als Ausgleich für die steigenden Verbraucherpreise. dhmp.de+3Haufe.de News und Fachwissen+3AKNW+3

  • Wichtig: Diese Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden, also darf sie nicht etwa als Teil von regulären Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld o.Ä. umgewidmet werden. Industrie- und Handelskammer+2dhmp.de+2

  • Die Regelung ist befristet bis zum 31. Dezember 2024. Zahlungen nach diesem Datum sind nicht mehr steuerfrei unter dieser Vorschrift. Haufe.de News und Fachwissen+2AKNW+2

  • Die Zahlung kann in einem Betrag oder in mehreren Teilbeträgen erfolgen, solange die Summe 3.000 € nicht überschreitet. Haufe.de News und Fachwissen+1

 
 
 
 

 

 
 
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MVP 
Meike
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 6
399 Mal angesehen

Gerne kannst du eine Übersichtstabelle für Arbeitgeber (z. B. Excel oder PDF) mit allen Freibeträgen und Paragrafen zum direkten Einsatz (z. B. für HR oder Lohnbüro) erstellen.

 

Vielen Dank 🙂

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Chance
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 6
381 Mal angesehen

@jjunker 

 

vielen Dank für die tolle Zusammenstellung. So eine PDF/Excel-Übersicht hätte ich auch gerne.

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
0 Kudos
jjunker
Allwissender
Offline Online
Nachricht 5 von 6
361 Mal angesehen

macht chat GPT in 2 Minuten.

 

"bitte liste alle steuerfreuen Sonderzahlungsmöglichkeiten eines Arbeitgebers an Arbeitnehmer auf."

 

witzig wäre es ob abweichende Antworten bei anderen Usern rauskommen. Mein Zugang ist darauf "angelernt" Quellen immer mit anzugeben, immer im deepsearch mode zu arbeiten, Gesetze immer für Deutschland zu berücksichtigen es sei denn ich fordere abweichend dazu auf,.....

 

Angehängte Liste ist nicht geprüft. Reine KI Auskunft ohne Gewähr.

MVP 
lpapp
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 6
229 Mal angesehen

DATEV-Fachbuch - Ratgeber Gehaltsextras, 11. Auflage (E-Book)

 

https://www.datev.de/web/de/datev-shop/wissensvermittlung/fachliteratur-e-books/12747-ratgeber-gehaltsextras-11-auflage/

 

Kann ich nur empfehlen, beantwortet gleichzeitig viele lohnabrechnungsrelevante Fragen.

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letzte Antwort am 14.10.2025 23:45:11 von lpapp
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