Guten Tag,
ich benötige mal bitte euer Schwarmwissen.
Mich erreichte eine Anfrage von einem Mandanten, dass Arbeitgeber eine steuerfreie Mitarbeiterprämie (aber nicht sv-frei) von bis zu 1.000 € pro Jahr gewähren können, die bestimmten Bedingungen unterliegt.
Bisher habe ich dazu etwas für das Land Österreich gefunden, aber nicht direkt für Deutschland.
Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen?!
Vielen lieben Dank.
Gruße Meike
Sehr gute und praxisnahe Frage — hier ist eine aktuelle (Stand 2025) Übersicht über steuerfreie oder pauschalversteuerte Sonderzahlungen und Zuwendungen, die ein Arbeitgeber Arbeitnehmern gewähren kann.
Ich habe sie nach Themenbereichen geordnet und die gesetzlichen Grundlagen (§ EStG, BMF-Schreiben etc.) dazu ergänzt.
| Sachbezüge (z. B. Gutscheine, Tankkarten) | monatlicher Sachbezug statt Geld | bis 50 € monatlich (früher 44 €) | § 8 Abs. 2 S. 11 EStG |
| Betriebliche Gesundheitsförderung | Kurse, Prävention, Fitness etc., wenn anerkannt | bis 600 € jährlich | § 3 Nr. 34 EStG |
| Erholungsbeihilfe | Zuschuss zu Urlaubskosten (Familie einbezogen) | bis 156 € Arbeitnehmer, 104 € Ehepartner, 52 € je Kind (pauschal 25 % versteuert) | R 3.33 LStR |
| Kindergartenzuschuss | Zuschuss zu nichtschulischer Betreuung | steuer- und sozialversicherungsfrei in voller Höhe | § 3 Nr. 33 EStG |
| Jobticket / ÖPNV-Zuschuss | Zuschuss für öffentliche Verkehrsmittel (auch Deutschlandticket) | steuerfrei, wenn zusätzlich zum Lohn | § 3 Nr. 15 EStG |
| Dienstfahrrad / E-Bike | Überlassung zusätzlich zum Lohn | steuerfrei, wenn kein geldwerter Vorteil | § 3 Nr. 37 EStG |
| PC, Laptop, Handy zur privaten Nutzung | auch private Nutzung erlaubt | voll steuerfrei | § 3 Nr. 45 EStG |
| Weiterbildungskosten | berufliche Fort- und Weiterbildung | steuerfrei | § 3 Nr. 19 EStG |
| Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeier) | max. 2 Veranstaltungen pro Jahr | bis 110 € je Arbeitnehmer (brutto) | § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG |
| Inflationsausgleichsprämie (IAP) | Sonderzahlung zur Abmilderung der Inflation | bis 3.000 € steuer- und SV-frei, bis 31.12.2024 (verlängert für einige Tarifbereiche) | § 3 Nr. 11c EStG |
| Beteiligung am Unternehmenserfolg | Mitarbeiterkapitalbeteiligung | bis 2.000 € jährlich steuerfrei | § 3 Nr. 39 EStG |
| Fahrkostenzuschuss für ÖPNV | zusätzlich zum Lohn | steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG) |
| Dienstwagen mit 0,25%- oder 0,5%-Regel | bei Elektro-/Hybridfahrzeugen | steuerbegünstigt |
| Jobrad | zusätzlich zum Lohn überlassen | steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG) |
| Zuschuss zur Kinderbetreuung | Kindergarten, Krippe, Tagesmutter | steuerfrei (§ 3 Nr. 33 EStG) |
| Geburtsbeihilfe, Heiratsbeihilfe | einmalige Zuwendung | steuerpflichtig, aber evtl. bis 60 € als Aufmerksamkeit steuerfrei (R 19.6 LStR) |
| Überlassung von Arbeitsmitteln | Laptop, Handy, Software etc. | steuerfrei, wenn Eigentum beim Arbeitgeber bleibt (§ 3 Nr. 45 EStG) |
| Homeoffice-Pauschale | gilt für Arbeitnehmer, steuerlich bei AN absetzbar, nicht Arbeitgeberzuwendung | — |
| Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen | Blumen, Bücher, Wein, Geburtstagsgeschenk | bis 60 € je Anlass |
| Bewirtung im Betrieb (z. B. Kaffee, Obst) | Getränke, Snacks im Betrieb | steuerfrei |
| Erholungsbeihilfe | siehe oben | 25 % Pauschalsteuer (§ 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG) |
| Zuschuss zur Internet-/Telefonkosten | pauschal möglich | 25 % Pauschalsteuer (§ 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG) |
| Fahrten Wohnung–Arbeit (Benzingutschein, Fahrgeld) | 15 % pauschal | § 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG |
| Umzugskostenersatz bei betrieblichem Anlass | Erstattung tatsächlicher Kosten | steuerfrei (§ 3 Nr. 16 EStG) |
| Zuschuss bei doppelter Haushaltsführung | Unterkunftskosten etc. | steuerfrei (§ 3 Nr. 16 EStG) |
| Mahlzeiten (Kantine) | steuerlich begünstigt, Sachbezugswert anwendbar | Sachbezugsverordnung |
Steuerfreie Sonderzahlungen sind ein wertvolles Instrument der Mitarbeiterbindung.
In 2025 besonders interessant:
Sachbezug bis 50 €/Monat
Gesundheitsförderung bis 600 €/Jahr
Kindergartenzuschuss unbegrenzt
Deutschlandticket steuerfrei
Inflationsausgleichsprämie (noch bis 2024/teilweise 2025)
Mitarbeiterbeteiligung bis 2.000 €
Möchtest du, dass ich dir daraus eine Übersichtstabelle für Arbeitgeber (z. B. Excel oder PDF) mit allen Freibeträgen und Paragrafen zum direkten Einsatz (z. B. für HR oder Lohnbüro) erstelle?
Ja — es gibt in Deutschland eine Regelung, die zumindest eine ähnliche Idee wie das „€ 1.000 pauschal“ in Österreich abbildet: die Inflationsausgleichsprämie (§ 3 Nr. 11c EStG). AKNW+3Haufe.de News und Fachwissen+3dhmp.de+3
Hier die Details und Unterschiede im Vergleich:
Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmern steuer- und sozialversicherungsfrei einen Zuschuss / eine Sonderzahlung (oder Sachbezug) bis insgesamt 3.000 € pro Dienstverhältnis gewähren, als Ausgleich für die steigenden Verbraucherpreise. dhmp.de+3Haufe.de News und Fachwissen+3AKNW+3
Wichtig: Diese Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden, also darf sie nicht etwa als Teil von regulären Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld o.Ä. umgewidmet werden. Industrie- und Handelskammer+2dhmp.de+2
Die Regelung ist befristet bis zum 31. Dezember 2024. Zahlungen nach diesem Datum sind nicht mehr steuerfrei unter dieser Vorschrift. Haufe.de News und Fachwissen+2AKNW+2
Die Zahlung kann in einem Betrag oder in mehreren Teilbeträgen erfolgen, solange die Summe 3.000 € nicht überschreitet. Haufe.de News und Fachwissen+1
Gerne kannst du eine Übersichtstabelle für Arbeitgeber (z. B. Excel oder PDF) mit allen Freibeträgen und Paragrafen zum direkten Einsatz (z. B. für HR oder Lohnbüro) erstellen.
Vielen Dank 🙂
vielen Dank für die tolle Zusammenstellung. So eine PDF/Excel-Übersicht hätte ich auch gerne.
macht chat GPT in 2 Minuten.
"bitte liste alle steuerfreuen Sonderzahlungsmöglichkeiten eines Arbeitgebers an Arbeitnehmer auf."
witzig wäre es ob abweichende Antworten bei anderen Usern rauskommen. Mein Zugang ist darauf "angelernt" Quellen immer mit anzugeben, immer im deepsearch mode zu arbeiten, Gesetze immer für Deutschland zu berücksichtigen es sei denn ich fordere abweichend dazu auf,.....
Angehängte Liste ist nicht geprüft. Reine KI Auskunft ohne Gewähr.
DATEV-Fachbuch - Ratgeber Gehaltsextras, 11. Auflage (E-Book)
Kann ich nur empfehlen, beantwortet gleichzeitig viele lohnabrechnungsrelevante Fragen.