Liebe Community,
eine Mitarbeiterin erhält laut ihrem alten Vertrag einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 94,50 €.
Nun hat sich aber der Preis ihrer Fahrkarte/Monatsmarke geändert auf 68,50 €. Ich kann ja nur die tatsächlichen Kosten steuer- und sv frei in den Lohn reinnehmen.
Jetzt weiß ich nicht, unter was ich den Differenzbetrag eintragen kann, so dass sie den gleichen Nettobetrag wie bisher erhält. Der AG möchte den Arbeitsvertrag der MA nicht anpassen.
Mir fällt aber keine gescheite Lösung ein.....
Enthält denn der Vertrag eine Nettolohnvereinbarung?
Mal abgesehen vom Vertrag ließe sich der Nettodifferenzbetrag hochrechnen auf eine Bruttodifferenz (z. B. mit der 2101), die ließe sich dann mit der 2950 verarbeiten.
Hallo,
wie @LF richtig beschrieben, können Sie den Differenzbetrag mit der Nettolohnart 2101 hochrechnen. Den ermittelten Bruttobetrag buchen sie dann als steuer- und sozialversicherungspflichten Fahrtkostenzuschuss.
Den Fahrtkostenzuschuss können Sie auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Besonderheiten | Fahrtkostenzuschuss in der Registerkarte „Fahrtkostenzuschuss/Jobticket“ im Bereich „Fahrtkostenzuschuss (Barlohnzuwendung)“ wie folgt splitten:
Lohn und Gehalt rechnet mit dieser Erfassung die richtigen Lohnarten automatisch ab.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 5303254 – Fahrtkostenzuschüsse und Jobticket (Beispiele für Lohn und Gehalt) .
Viele Grüße aus Nürnberg
Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG
@_JuliaBorowski_ schrieb:Liebe Community,
eine Mitarbeiterin erhält laut ihrem alten Vertrag einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 94,50 €.
Nun hat sich aber der Preis ihrer Fahrkarte/Monatsmarke geändert auf 68,50 €. Ich kann ja nur die tatsächlichen Kosten steuer- und sv frei in den Lohn reinnehmen.
Jetzt weiß ich nicht, unter was ich den Differenzbetrag eintragen kann, so dass sie den gleichen Nettobetrag wie bisher erhält. Der AG möchte den Arbeitsvertrag der MA nicht anpassen.
Mir fällt aber keine gescheite Lösung ein.....
Voraussetzung für die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfreiheit ist es, dass der Betrag zusätzlich zum vereinbarten Entgelt gezahlt wird. Wenn bei Reduzierung des Fahrpreises der Auszahlungsbetrag an die Mitarbeiterin nicht geändert wird, ist dies für die Prüfer ein Indiz dafür, dass die Fahrkarte nicht zusätzlich zum Entgelt gezahlt wird. In dem Fall kann dies dazu führen, dass die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfreiheit komplett wegfällt und der Zuschuss lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig wird.