Liebe Community,
aktuell sind die Auswertungen Nr. 10, 19 und 65 in den Standardauswertungen je zweimal erfasst. In der ersten Zeile ist als Ausgabefach Versand an PN/RZ-Druck hinterlegt, in der zweiten Zeile ist Druck im Rechenzentrum hinterlegt.
Nun soll der Druck abgewählt und statt dessen die Rückübertragung aus RZ eingerichtet werden.
Leider scheitere ich an dieser Einstellung:
Falls ich diese Einstellungen vornehme:
kommt diese Fehlermeldung:
Falls ich dagegen diese Einstellung vornehme:
kommt diese Fehlermeldung:
Wie also kann ich die exakte Schlüsselung erreichen? Was mache ich falsch? 🤔
Vielen Dank im voraus und viele Grüße.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Nicht exakt deine Situation, aber vielleicht hilft es trotzdem:
@lohnexperte schrieb:
aktuell sind die Auswertungen Nr. 10, 19 und 65 in den Standardauswertungen je zweimal erfasst. In der ersten Zeile ist als Ausgabefach Versand an PN/RZ-Druck hinterlegt, in der zweiten Zeile ist Druck im Rechenzentrum hinterlegt.
Nun soll der Druck abgewählt und statt dessen die Rückübertragung aus RZ eingerichtet werden.
Das heißt also, der AN erhält die Abrechnung direkt von der DATEV zugesandt und Kopien werden an die Kanzlei (bzw. das Unternehmen) geschickt.
Welcher Druck soll jetzt eingestellt und auf Rückübertragung umgeschlüsselt werden? Beide? Oder soll der AN seine Abrechnung weiterhin von der DATEV direkt zugesandt bekommen?
Es muss immer eine (und nur eine!) Auswertung im Original vorhanden sein. Und dann kann es weitere Duplikate geben, wenn gewünscht. Jede Auswertung muss aber mindesten ein Original oder ein Duplikat (oder beides) beinhalten.
Wenn der AN seine Abrechnung weiterhin gedruckt zugesandt bekommen soll, ist dies das Original + 0 Duplikate. Und die RZ-Rückübertragung muss dann kein Original + 1 Duplikat sein.
Wenn alles auf Rückübertragung umgeschlüsselt werden soll (also kein direkter Versand mehr an AN), muss eine der Zeilen komplett gelöscht werden. Die zweite Zeile wird dann 1 Original + 0 Duplikate für die Rückübertragung.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für die Antwort: Genau das will ich machen:
Wenn der AN seine Abrechnung weiterhin gedruckt zugesandt bekommen soll, ist dies das Original + 0 Duplikate. Und die RZ-Rückübertragung muss dann kein Original + 1 Duplikat sein.
Irritiert bin ich, weil ich bei der RZ-Rückübertragung zwar keine Original und 1 Duplikat geschlüsselt habe, als Eingabe in der letzten Spalte Datenübermittlung nur entweder Papier oder DÜ an Institutionen möglich sind.
Was gebe ich denn dort ein? Papier erscheint mir widersprüchlich zur vorherigen Auswahl "Rückübertragung aus RZ"...
Oh je ...
Viele Grüße und einen schönen Tag.
@lohnexperte schrieb:
Was gebe ich denn dort ein? Papier erscheint mir widersprüchlich zur vorherigen Auswahl "Rückübertragung aus RZ"...
Papier passt schon (auch wenn es nicht logisch klingt).
Die Einstellung "DÜ an Institutionen" ist nur für die Auswertungen, die elektronisch übermittelt werden sollen (LSt-Bescheinigung, Beitragsnachweise, LSt-Anmeldungen usw.). Hier gibt es immer die eigentliche Meldung, die elektronisch übermittelt wird und das Protokoll, das auf Papier ausgegeben wird.
Bei allen zurückübertragenen Auswertungen gilt Papier, auch wenn die Übertragung hier auch elektronisch erfolgt.
Super, vielen Dank! 🙂