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Stammlohnart Übernahme SV-Beiträge durch Arbeitgeber

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letzte Antwort am 25.04.2025 09:30:46 von inesmattick
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lohnexperte
Fachmann
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Liebe Community,

 

sofern im Rahmen von Nachberechnungen auf Vormonat eine SV-Belastung des Mitarbeiters entsteht, darf der Arbeitgeber diese SV-Beiträge u. U. nicht mehr vom Mitarbeiter einbehalten:

 

https://www.haufe.de/personal/entgelt/nachtraegliche-korrektur-der-entgelabrechnung_78_449064.html

 

Ich hoffe, dass ich das richtig verstanden habe.

 

Nun stellt sich mit die Frage, wie ich das in der Lohnabrechnung für jene Monate abbilde, für die die SV-Belastung des Mitarbeiters nicht mehr zulässig ist. Gibt es dafür eine Stammlohnart in LODAS? Wenn ja, welche?

 

Habe ich sonst noch etwas zu beachten?

 

Vielen Dank für´s Lesen und Mitdenken!

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

DATEV-Mitarbeiter
Julia_Nagengast
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 7
316 Mal angesehen

Hallo @lohnexperte,


eine pauschale Antwort können wir in diesem Fall nicht geben.


Bitte wenden Sie sich über einen anderen Service-Kanal an uns, damit wir den Sachverhalt gemeinsam

besprechen können.

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
ulli_preuss
Fachmann
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Nachricht 3 von 7
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Hallo Frau Nagengast,

 

doch, das können Sie. Es gibt hier kein Vertun sprich mehrere Möglichkeiten. Die Problematik ist immer dieselbe:

Nachberechnungen auf frühere Monate aufgrund von Prüfungen oder anderen Gründen.

Der betroffene Mitarbeiter (*) maximal drei Monate mit im Boot bei den SV-Beiträgen, danach alleinige Veranstaltung des AG. Punkt.

Das ist keine Exoten-Konstellation, sondern eine monatliche, bundesweit hundertfach vorkommende Situation.




(*) zur Vereinfachung generisches Maskulinum

Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 4 von 7
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Hallo ulli_preuss,

 

ich habe mir nun selbst geholfen, da man als Lohnbuchhalter auftretende Probleme nicht auf die lange Bank schieben kann.

 

Ich habe eine neue Nettobezugsart eingerichtet und als Aufwandskonto "Gesetzliche soziale Aufwendungen" hinterlegt. Im Rahmen einer Probeabrechnung ermittle ich die SV-Beiträge, die auf den Mitarbeiter entfallen und erfasse diese dann als Bewegungsdaten mit der Nettobezugsart.

 

Ich meine, damit einen gangbaren Weg gefunden zu haben; auch wenn hier an dieser Stelle niemand von seiner Lösung in vergleichbaren Situationen berichtet hat und offenbar auch die DATEV noch keine Standardlösung bzw. einen Vorschlag anbieten kann.

 

Vielen Dank für Ihren (indirekten) Zuspruch. Man kommt sich ja dann doch immer mal "blöd" vor, wenn man als einziger diese Problematik zu haben scheint bzw. deren Lösung nicht sieht. 🙂

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

inesmattick
Einsteiger
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Nachricht 5 von 7
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Hallo Fachmann,

 

sehr interessante Info.

 

Mein Problem: Betriebsveranstaltung im Oktober 2024. Jetzt mit Lohn April 2025 erst eingereicht bzw. Kenntnis davon erhalten. Der Freibetrag wird mit 57,30 €/AN überschritten.

 

Kann ich hier diesen Betrag pauschal versteuern? Wenn ja - mit 25 oder 30 %?

Den SV-Beitrag würde ich dann, wie Sie beschrieben haben, ausrechnen und als Nettobezug dem AN wieder hinzurechnen. 

 

Kann ich das so machen?

 

LG

Ines Mattick

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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 6 von 7
121 Mal angesehen

Hallo @inesmattick ,

 

die Pauschalierung ist mit 25 % möglich, zzgl. 5,5% pauschaler Solizuschlag plus 5% pauschale Kirchensteuer. Diese Beträge erfassen Sie über die Nebenbuchführung, damit sie auf der Lohnsteueranmeldung erscheinen; die Buchungssätze für die Finanzbuchhaltung müssen dann meines Wissens manuell erstellt und gebucht werden.

 

Das Vorgehen bzgl. der SV-Anteile der Mitarbeiter (Probeabrechnung und anschließendem Nettobezug in Höhe der AN-SV-Belastung) halte ich für das einfachste. Bitte nehmen Sie (für spätere Prüfungen) noch zu den Akten, warum diese SV-Beiträge letztlich vom Arbeitgeber übernommen werden müssen (eben weil es arbeitsrechtlich keine Möglichkeit gibt, außerhalb der Korrekturzeit diese Belastung dem Mitarbeiter aufzubürden.) Anderenfalls könnte ein Prüfer noch auf die Idee verfallen, einen geldwerten Vorteil in der Übernahme zu sehen ...

 

VG

inesmattick
Einsteiger
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Nachricht 7 von 7
81 Mal angesehen

Hallo lohnexperte,

 

vielen Dank für die Hilfe. Ich werde es jetzt so machen.

 

LG

Ines Mattick

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letzte Antwort am 25.04.2025 09:30:46 von inesmattick
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