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Stammlohnart Übernahme SV-Beiträge durch Arbeitgeber

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letzte Antwort am 30.08.2023 08:14:37 von lohnexperte
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lohnexperte
Erfahrener
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Liebe Community,

 

sofern im Rahmen von Nachberechnungen auf Vormonat eine SV-Belastung des Mitarbeiters entsteht, darf der Arbeitgeber diese SV-Beiträge u. U. nicht mehr vom Mitarbeiter einbehalten:

 

https://www.haufe.de/personal/entgelt/nachtraegliche-korrektur-der-entgelabrechnung_78_449064.html

 

Ich hoffe, dass ich das richtig verstanden habe.

 

Nun stellt sich mit die Frage, wie ich das in der Lohnabrechnung für jene Monate abbilde, für die die SV-Belastung des Mitarbeiters nicht mehr zulässig ist. Gibt es dafür eine Stammlohnart in LODAS? Wenn ja, welche?

 

Habe ich sonst noch etwas zu beachten?

 

Vielen Dank für´s Lesen und Mitdenken!

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

DATEV-Mitarbeiter
Julia_Nagengast
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
129 Mal angesehen

Hallo @lohnexperte,


eine pauschale Antwort können wir in diesem Fall nicht geben.


Bitte wenden Sie sich über einen anderen Service-Kanal an uns, damit wir den Sachverhalt gemeinsam

besprechen können.

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
ulli_preuss
Fachmann
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Frau Nagengast,

 

doch, das können Sie. Es gibt hier kein Vertun sprich mehrere Möglichkeiten. Die Problematik ist immer dieselbe:

Nachberechnungen auf frühere Monate aufgrund von Prüfungen oder anderen Gründen.

Der betroffene Mitarbeiter (*) maximal drei Monate mit im Boot bei den SV-Beiträgen, danach alleinige Veranstaltung des AG. Punkt.

Das ist keine Exoten-Konstellation, sondern eine monatliche, bundesweit hundertfach vorkommende Situation.




(*) zur Vereinfachung generisches Maskulinum

Viele Grüße
• Festhalten ist glauben, dass es nur eine Vergangenheit gibt. Loslassen ist glauben, dass es eine Zukunft gibt. (Daphne Rose Kingma) •
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lohnexperte
Erfahrener
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Nachricht 4 von 4
97 Mal angesehen

Hallo ulli_preuss,

 

ich habe mir nun selbst geholfen, da man als Lohnbuchhalter auftretende Probleme nicht auf die lange Bank schieben kann.

 

Ich habe eine neue Nettobezugsart eingerichtet und als Aufwandskonto "Gesetzliche soziale Aufwendungen" hinterlegt. Im Rahmen einer Probeabrechnung ermittle ich die SV-Beiträge, die auf den Mitarbeiter entfallen und erfasse diese dann als Bewegungsdaten mit der Nettobezugsart.

 

Ich meine, damit einen gangbaren Weg gefunden zu haben; auch wenn hier an dieser Stelle niemand von seiner Lösung in vergleichbaren Situationen berichtet hat und offenbar auch die DATEV noch keine Standardlösung bzw. einen Vorschlag anbieten kann.

 

Vielen Dank für Ihren (indirekten) Zuspruch. Man kommt sich ja dann doch immer mal "blöd" vor, wenn man als einziger diese Problematik zu haben scheint bzw. deren Lösung nicht sieht. 🙂

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

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letzte Antwort am 30.08.2023 08:14:37 von lohnexperte
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