Wir zahlen unseren Mitarbeitern im 2 bzw. 3-Schichtsystem eine stündliche Zulage (LA141 Zulage Schichtbereitschaft), für jede gearbeitete Stunde (also nicht für Urlaub, Krank usw.). Diese Zulage ist steuer- und sv-pflichtig. Nun habe wir Kurzarbeit und fragen uns, wird diese Zulage (gelb markiert) im Brutto-Soll (blau markiert) mit eingerechnet?
Nach Recherche werden wir leider nicht fündig, ob diese Zulage ins Sollentgelt eingerechnet werden muss oder nicht.
Vielen Dank im Voraus.
Da es sich nicht um Zulagen für Mehrarbeit handelt, gehört es meiner Meinung nach als lfd. Bezug zum Soll-Entgelt.
Soll-Entgelt ist immer das Entgelt, dass der Arbeitnehmer ohne Arbeitsausfall erzielt hätte.
Viele Grüße
Auf den Bewilligungsschreiben steht oben auch immer ein/e Mitarbeiter/in der Arbeitsagentur aus deren KUG-Team, an die man sich mit solchen Fragen wenden kann. Die sind extrem auf zack und können solche Fragen verbindlich beantworten (weil sie ja nachher auch für die Kontrolle zuständig sind). 😉