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Sollentgelt KUG

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letzte Antwort am 25.10.2023 10:19:16 von rschoepe
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KBerg1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
128 Mal angesehen

Wir zahlen unseren Mitarbeitern im 2 bzw. 3-Schichtsystem eine stündliche Zulage (LA141 Zulage Schichtbereitschaft), für jede gearbeitete Stunde (also nicht für Urlaub, Krank usw.). Diese Zulage ist steuer- und sv-pflichtig. Nun habe wir Kurzarbeit und fragen uns, wird diese Zulage (gelb markiert) im Brutto-Soll (blau markiert) mit eingerechnet?

Nach Recherche werden wir leider nicht fündig, ob diese Zulage ins Sollentgelt eingerechnet werden muss oder nicht.

 

Vielen Dank im Voraus.

P_Sp
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
116 Mal angesehen

Da es sich nicht um Zulagen für Mehrarbeit handelt, gehört es meiner Meinung nach als lfd. Bezug zum Soll-Entgelt.

Soll-Entgelt ist immer das Entgelt, dass der Arbeitnehmer ohne Arbeitsausfall erzielt hätte.

 

Viele Grüße

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rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 3
115 Mal angesehen

Auf den Bewilligungsschreiben steht oben auch immer ein/e Mitarbeiter/in der Arbeitsagentur aus deren KUG-Team, an die man sich mit solchen Fragen wenden kann. Die sind extrem auf zack und können solche Fragen verbindlich beantworten (weil sie ja nachher auch für die Kontrolle zuständig sind). 😉

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letzte Antwort am 25.10.2023 10:19:16 von rschoepe
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