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Sofortmeldungen bei Unterbrechung aus sonstigen Gründen Lodas + Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 25.11.2019 12:34:39 von zieglerconsult
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tanja39
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Hallo liebe Community,

ich habe heute von der Prüfstelle der DRV erfahren, dass auch nach einer Abmeldung aus sontigen Gründen (länger wie 1 Kalendermonat nicht beschäftigt) und der Wiederaufnahme der Tätigkeit zB zwei Monaten später eine Sofortmeldung gesendet werden muss, da sv-rechtlich das Arbeitsverhältnis abgemeldet wurde obwohl das Arbeitsverhältnis arbeitsrechtlich nie beendet wurde.

Nun meine Frage zur Umsetzung in Lodas und Lohn und Gehalt:

Ich habe einen Betrieb mit Stundenlöhnern. Datev macht eine Abmeldung aus sontigen Gründen automatisch, wenn ich keinen Lohn länger als einen Monat abrechne. Ist ja so richtig. Datev macht diese 33-Meldung immer zum 31. des Monats, da ihm keine Kalenderarbeitstage vorliegen.

Anmeldungen aus sontigen Gründen erfolgen immer zum 01. des Monats in dem wieder Entgelt abgerechnet wurde.

Meine Frage ist nun, wenn jemand am 15 01.2019 zb nach einer Unterbrechung wieder eintritt und ich eine Sofortmeldung zum 15.01.2019 mache und Datev eine Anmeldung aus sonstigen Gründen zum 01.01.2019 macht, dann sieht es so aus als ob die Sofortmeldung zu spät kam, obwohl die Anmeldung aus sonstigen Gründen eigentlich nicht korrekt ist. Laut Rentenversicherung gleichen Sie die Meldedaten der Anmeldung und der Sofortmeldung ab.

Lege ich einen neuen Beschäftigungszeitraum an, dann kann ich keine Nachberechnungen mehr machen. Außerdem ist es eigentlich nicht korrekt, da das Arbeitsverhältnis an sich noch weiter besteht und nur sv-technisch abgemeldet ist und jedes Mal eine neue Personalnummer anlegen ist sicherlich nicht Sinn der Sache. An- und Abmelden ständig wäre auch schwierig, da es sich um Aushilfen handelt, die auch mal kurzfristig einspringen und bei denen man nicht unbedingt im Voraus sagen kann, ob sie nun länger als einen Monat nicht arbeiten.

Wie kann ich also in Lodas und Lohn und Gehalt die Sofortmeldung und die Anmeldung aus sonstigen Gründen auf einen Tag bringen und zwar den Tag an dem ich auch die Sofortmeldung mache.

Ich freue mich über Erfahrungen und Infos.

Tanja

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

lesen Sie mal den folgenden thread:

Meldegrund 34

Ich habe in Erinnerung, dass die Datev meint, es wäre keine neue Sofortmeldung notwendig. In einem solchen Fall soll man sich die rechtliche Grundlage geben lassen und an die Datev wenden. So habe ich das zumindest aus dem thread verstanden.+

Viele Grüße

T. Reich

tanja39
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Hallo Herr Reich,

danke für den Hinweis.

Ich habe nochmal mit dem Herren der Prüfstelle der Rentenversicherung gesprochen und ihn um eine rechtliche Grundlage gebeten.

Ich würde diese dann nochmal teilen.

Falls die Datev mittlerweile schon eine andere Quelle hat, würde mich über eine Information freuen.

Tanja

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tanja39
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Hallo Herr Reich,

ich habe nun Rückmeldung vom Prüfdienst der DRV bekommen, die haben mit dem Zoll gesprochen.

Es gibt momentan wohl keine gesetzliche Grundlage für dieses Problem, es soll aber eine auf den Weg gebracht werden. Nur wann ist offen...

Prüfungspraxis des HZA ist aber, dass bei "Wiederanmeldung nach Unterbrechungsmeldung keine Sofortmeldung mehr erforderlich ist, auch nicht bei branchenüblichen Sofortmeldebetrieben".

Ich hebe aber nochmal hervor, das ist momentan alles nur so übliche Praxis aber es gibt noch keine rechtliche Grundlage.

VG Tanja

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manu
Einsteiger
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Hallo,

es wäre schön wenn sie uns über dieses Problem auf dem Laufenden halten können.

Ich hatte vor längerer Zeit auch eine ergebnislose Diskussion mit dem Zoll und der DRV zu genau diesem Thema. Das Problem wurde immer vom einen zum anderen verschoben und weder Zoll noch Rentenversicherung wollte sich da festlegen lassen.

Ich habe in der Zwischenzeit resigniert und bin dazu übergegangen lieber eine Sofortmeldung zuviel, als gar keine...

Manuela

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tanja39
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Hallo Frau Haile,

sollte ich dazu nochmal was erfahren, teile ich es gerne aber vorerst wird es wohl bei dieser Antwort bleiben.

Die Ableitung für die tägliche Praxis muss sicherlich jeder selbst treffen und in dem Thread von Herrn Reich, sieht man auch, dass es solche und solche Aussagen gibt von DRV und Zoll.

Ich würde mich auch freuen, wenn wir zum Thema weiter im Austausch bleiben im Forum.

VG Tanja

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zieglerconsult
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letzte Antwort am 25.11.2019 12:34:39 von zieglerconsult
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