Hallo,
wir haben seit Februar einen neuen Mandanten. Nun sollen wir für 2019 noch die Meldung zur Schwerbehindertenabgabe erstellen, da der alte Steuerberater dies nicht mehr machen will.
Das Mandat wurde früher mit Lohn und Gehalt abgerechnet und wir arbeiten mit Lodas.
Kann mir jemand sagen, ob die benötigten Daten 2019 aus Lohn und Gehalt trotzdem in das Datev-Programm Schwerbehindertenabgabe eingelesen werden können? Oder kann man die benötigten Auswertungen 2019 wie Lohnjournale und Personaldaten von Lohn und Gehalt nach Lodas abrufen/importieren?
Sonst bleibt wohl nur die Anforderung aller Angaben beim Mandanten und die manuelle Eingabe in IW-Elan?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Lu schrieb:Oder kann man die benötigten Auswertungen 2019 wie Lohnjournale und Personaldaten von Lohn und Gehalt nach Lodas abrufen/importieren?
Hilft dabei das DATEV Programm Datenübernahme nach LODAS?
Daten übernehmen aus Lohn und Gehalt nach LODAS
Durch die Nutzung des Tools DATEV Datenübernahme nach LODAS werden die Mandantendaten, Personaldaten sowie die Lohnkontowerte (bei unterjähriger Übernahme) übernommen.
Bezweifle ich mal. Es werden ja nur die Lohnkontowerte des laufenden Jahres übernommen. Für die Meldung werden die Daten des Vorjahres benötigt.
Hast Du das mal gemacht? Gehen "tut" das...
Aber da braucht man schon nen recht guten Background zum Lohn....
@andreashofmeister schrieb:Aber da braucht man schon nen recht guten Background zum Lohn....
Vielleicht halte ich bzgl. Lohn doch besser meine Klappe. Reicht, wenn da jeden Monat was bei der Bank eingeht. Zumindest klang es für mich als Laie ganz passend aber wie @Thomas_Kahl schon sagte - die Vergangenheit hatte ich nicht bedacht.
Dann lese ich mit bis zur Lösung und mache mir einen Knick ins Ohr 😉.
Die Stammdaten wurden beim Mandantenübertrag eingelesen aber die Lohnauswertungen aus 2019 können nicht eingesehen werden.
Es scheint wohl nur die Lösung zu geben, alles "zu Fuß" einzutragen.
Übrigens (um auf Ihre Frage einzugehen, wer dafür aufkommt): die Frist zur Abgabe und Zahlung der Schwerbehindertenabgabe wurde verlängert bis zum 30.06.20.
Hallo Community,
vielen Dank für die bisherigen Beiträge.
Wenn Lohn und Gehalt nicht installiert ist bzw. genutzt wird, ist kein Bestand einlesbar. Es bleibt nur die Möglichkeit die Daten im IW-Elan manuell zu erfassen.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG