Hallo,
ein 14 jähriges Mädchen möchte ein Praktikum zur Orientierung absolvieren.
Sie wird wohl 1 Woche bleiben.
Wir wollen die Stunden erfassen und mit x Stundenlohn abrechnen.
Wie würdet Ihr das abrechnen.
SV und ST pflichtig?
Sie hat wohl keine Identifikationsnummer.
Grüße und vielen Dank für die Hilfe im Voraus.
Nico
Hallo,
zunächst einmal muss hier unterschieden werden, um was für ein Praktikum es sich genau handelt. Wenn es sich um ein Praktikum im Rahmen des Schülerunterrichts handelt (davon gehe ich jetzt mal aus) und das Unternehmen eine "Aufwandsentschädigung" zahlt oder zahlen will, so sind darauf keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten und es muss auch keine Lohnabrechnung durchgeführt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man vor Arbeitsantritt die zuständige BG informieren, dass ein Schülerpraktikum statt findet (falls ein Unfall passiert).
Sollte es kein Praktikum im Rahmen des Schülerunterrichts sein, bleiben die Möglichkeiten die Arbeitnehmerin als Minijobber oder als kurzfristig Beschäftigte anzumelden und abzurechnen.
Eine Steuer-ID-Nummer hat sie definitiv, die hat jeder. Eine SV-Nummer bekommt sie von der Deutschen Rentenversicherung zugeteilt, sobald sie erstmalig eine Beschäftigung aufnimmt. Damals konnte man die Zuteilung einer SV-Nummer auch im Vorfeld bei der zuständigen Krankenkasse in Auftrag geben. Ich denke, das geht heute auch noch.
Gruß
Vielen Dank Morrison,
ich hatte vergessen "freiwillig" dazu zu schreiben, sorry.
So langsam lichtet sich der Sachverhalt.
Es gibt keine SV-Nr.🙄
Ich schau nochmal in Lex wie man ohne SV-Nr. anmeldet.
Grüße
Nico
Die SV-Nummer soll doch seit 2005 bereits bei Geburt zugewiesen werden.
Es sollte also ein Schreiben bei den Eltern geben.
Ansonsten wird dann ja die SV-Nummernabfrage ein Ergebnis liefern.
Danke Pogo,
ich habe nun eine Mail geschrieben, dass die mal gucken wegen der SVnr.
Grüße
Nico
@pogo schrieb:Die SV-Nummer soll doch seit 2005 bereits bei Geburt zugewiesen werden.
Es sollte also ein Schreiben bei den Eltern geben.
Ansonsten wird dann ja die SV-Nummernabfrage ein Ergebnis liefern.
Zur Sicherheit:
Meinen Sie damit die Identifikationsnummer? Die wird seit 2008 vergeben (auch bei der Geburt).
Oder meinen sie die Rentenversicherungsnummer? Die wird in der Regel doch erst bei Beschäftigungsbeginn vergeben. Oder hat sich da was geändert?
Viele Grüße
Hallo m_brunzendorf,
ist das nicht alles das Gleiche?:
Versicherungsnummer
Rentenversicherungsnummer
Sozialversicherungsnummer
Die Nummer mit dem Geburtsdatum und Anfangsbuchstaben des Nachnamen.
Grüße
Nico
@n_troike schrieb:Hallo m_brunzendorf,
ist das nicht alles das Gleiche?:
Versicherungsnummer
Rentenversicherungsnummer
Sozialversicherungsnummer
Die Nummer mit dem Geburtsdatum und Anfangsbuchstaben des Nachnamen.
Hallo.
Ja, ist es. Auf Grund der Aussage von pogo hatte ich aber die Vermutung, dass die Identifikationsnummer gemeint ist. Deswegen wollte ich da mal nachhören.
Eine SV-Nummer bekommt niemand (meines Wissens nach) bei der Geburt. Nur seit 2008 die Identifikationsnummer. Nicht, dass Sie unter Umständen eine falsche Nummer anfragen.
Viele Grüße
Jeder Bundesbürger erhält in der Regel bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit (seit 2005 bereits bei Geburt) eine zwölfstellige Rentenversicherungsnummer (RV-Nummer) fürs ganze Leben.
Super! Vielen Dank für die Info. Das hab ich bisher noch nie gehört.
Hallo,
wollte auch noch mal abschließende sagen, dass es sich so da stellt wie Pogo geschrieben hat.
Nach Rücksprache mit der Krankenkasse bekommt man die SVnr. erst wenn man den SV-Ausweis beantragt.
Grüße und schönes Wochenende
Nico